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5 GRÜNDE

Warum Sie einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht einschalten sollten:

Der Versicherungsfall ist eingetreten. Unser Tipp: Schalten Sie schnellstmöglich – gerade bei hohen Versicherungssummen – einen Rechtsanwalt im Versicherungsrecht ein. Warum? Darum:

Die häufigsten Gründe

Warum zahlt meine Versicherung nicht?

Eine Versicherung soll im Fall der Fälle schützen. Leider verweigern viele Versicherungen im Leistungsfall – oftmals zu Unrecht – die Auszahlung der Versicherungssumme. 

Oftmals verweigern die Versicherungen die Auszahlung der Versicherungssumme mit folgenden Begründungen:

Das kommt Ihnen bekannt vor? Uns auch – denn nur allzu oft verweigern die Versicherungen die Auszahlung der Versicherungssumme aus fadenscheinigen Gründen. 

Jonas Kainzinger

Jonas Kainzinger

Rechtsanwalt

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Wie sollten Sie im Schadensfall vorgehen?

Im Leistungsfall gilt es eine Vielzahl von Klippen zu umschiffen. Eine Rechtsanwalt klärt Sie darüber auf, wie Sie im Leistungsfall vorgehen sollten. 

Schaden bestmöglich dokumentieren

Wenn der Schaden eingetreten ist, gilt es den Schaden bestmöglich zu dokumentieren. Denn nur werden Sie gegenüber der Versicherung beweisen können, dass der Leistungsfall eingetreten ist und Sie einen Anspruch auf Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme haben. Eine gründliche Dokumentation ist nicht nur bei Hausratsversicherungen, Gebäudeversicherungen sondern auch bei Personenversicherungen  wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen notwendig. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen wertvolle Tipps zur gerichtfesten Dokumentation der Schäden für die Versicherung geben.

Damit Sie Ihren Anspruch gegenüber Ihrer Versicherung auch durchsetzen können, müssen Sie zunächst einen Leistungsantrag bei der Versicherung stellen.

Leistungsantrag gemeinsam mit Anwalt ausfüllen

Sobald Sie den Schaden der Versicherung gemeldet haben, bekommen Sie einen umfangreiches Formular zugeschickt. Den sogenannten Leistungsantrag. Dieser hat oft einen Umfang von bis zu 100 Seiten und wimmelt nur so von Fangfragen. Und das bezweckt die Versicherung damit: Sie sollen zu widersprüchlichen Angaben verleitet werden. Oder die Versicherung spekuliert darauf, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung den Antrag nicht sorgfältig ausfüllen können, den "Kopf in den Sand stecken" und den Antrag nicht zurückschicken. In beiden Fällen hat die Versicherung ihr Ziel erreicht. In der ersten Variante kann die Versicherung den Vertrag anfechten bzw. kündigen. Im zweiten Fall kann die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme verweigern.

Holen Sie ein Gutachten ein.

Viele Versicherungsunternehmen verlangen vor der Schadensregulierung ein Gutachten eines Sachverständigen. Dies gilt für fast alle Versicherungen. Nicht nur Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und Betriebsversicherungen verlangen ein Gutachten, sondern auch Personenversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. 

Doch Vorsicht, wenn Ihnen die Versicherung einen Sachverständigen vorschlägt: Denn unserer Erfahrung sind diese Sachverständigen oftmals nicht neutral und lassen eine Tendenz zu Gunsten der Versicherung erkennen. Warum? Viele Sachverständigen haben eine Kooperation mit großen Versicherungsunternehmen und sind von den Aufträgen wirtschaftlich abhängig. 

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten. Lehnen Sie zur Not den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachten ab und beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen. Hier können wir Ihnen helfen: Wir empfehlen Ihnen gerne spezialisierte Sachverständige, die ein neutrales Gutachten erstellen.

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