Gebäudeversicherung

 

Gebäudeversicherung verweigert Leistung bei Sturmschäden – Ihre Rechte

Ein schwerer Sturm hat Ihr Hausdach beschädigt, Ziegel sind heruntergeweht, Wasser ist eingedrungen. Sie melden den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung – doch statt Hilfe erhalten Sie eine Ablehnung. Die Begründung: Windstärke nicht ausreichend, Vorschäden am Gebäude oder mangelnde Wartung. Was nun?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.

Rechtliche Grundlagen: Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Die Gebäudeversicherung (auch Wohngebäudeversicherung genannt) schützt Ihr Gebäude gegen verschiedene Gefahren. Der genaue Versicherungsumfang ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Sturmschäden fallen in der Regel unter den Grundschutz der Gebäudeversicherung. Die Versicherung leistet bei Schäden durch:

✓ Sturm (in der Regel ab Windstärke 8)

✓ Hagel

✓ Feuer und Blitzschlag

✓ Leitungswasser

✓ Weitere Elementarschäden (bei entsprechender Erweiterung: Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck)

Entscheidend ist: Die Versicherung haftet nur, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde und keine Ausschlussgründe vorliegen.

Was ist ein Sturmschaden im versicherungsrechtlichen Sinne?

Als Sturm gilt in den meisten Versicherungsbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Beaufortskala). Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Bei dieser Windstärke werden bereits Äste von Bäumen abgebrochen, und das Gehen im Freien wird erheblich erschwert.

Wichtig: Die Windstärke 8 muss am Schadensort erreicht worden sein – nicht nur in der allgemeinen Region. Hier liegt oft ein Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung.

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Typische Ablehnungsgründe bei Sturmschäden

Versicherungen lehnen Sturmschäden aus verschiedenen Gründen ab. Nicht alle diese Ablehnungen sind rechtlich haltbar. Hier sind die häufigsten Argumentationen:

1. Windstärke 8 nicht erreicht

Die Versicherung beruft sich auf Wetterdaten und behauptet, am Schadensort sei keine Windstärke 8 gemessen worden. Dabei bezieht sie sich häufig auf Messstationen, die mehrere Kilometer entfernt liegen.

💡 Praxis-Tipp

Wenn gleichartige Schäden in der Nachbarschaft aufgetreten sind (z.B. mehrere abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume), spricht dies stark für Windstärke 8 – auch ohne offizielle Messung. Dokumentieren Sie solche Schäden mit Fotos und holen Sie Zeugenaussagen ein.

2. Vorschäden und mangelnde Wartung

Ein beliebtes Argument: Das Dach war bereits vor dem Sturm beschädigt oder nicht ordnungsgemäß gewartet. Die Versicherung argumentiert, dass der Schaden nicht durch den Sturm, sondern durch Verschleiß oder Vernachlässigung entstanden sei.

Rechtlich gilt: Die Beweislast für das Vorliegen von Vorschäden oder mangelnder Wartung liegt bei der Versicherung. Sie muss nachweisen, dass der Schaden nicht sturmbedingt ist.

3. Schaden durch andere Ursachen

Die Versicherung behauptet, der Schaden sei nicht durch Sturm, sondern durch andere Ursachen entstanden – etwa durch Altersschwäche des Materials, fehlerhafte Bauausführung oder normale Witterungseinflüsse (die nicht versichert sind).

4. Obliegenheitsverletzungen

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Pflicht des Versicherungsnehmers. Typische Obliegenheiten nach einem Sturmschaden:

Schadenminderungspflicht: Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten (z.B. durch Abdecken beschädigter Stellen).

Unverzügliche Meldung: Der Schaden muss zeitnah bei der Versicherung gemeldet werden.

Keine Beseitigung von Beweismitteln: Beschädigte Teile sollten nicht vorschnell entsorgt werden.

Verstöße gegen diese Pflichten können zu einer Leistungskürzung oder vollständigen Leistungsfreiheit der Versicherung führen – allerdings nur, wenn die Versicherung nachweist, dass Ihre Obliegenheitsverletzung kausal für die Schadenshöhe oder die Feststellung des Versicherungsfalls war.

Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer haben Sie weitreichende Rechte – auch wenn die Versicherung zunächst ablehnt. Wichtig ist, dass Sie diese Rechte kennen und konsequent durchsetzen.

Anspruch auf Begründung der Ablehnung

Die Versicherung muss Ihnen mitteilen, warum sie die Leistung ablehnt. Eine pauschale Ablehnung ohne Begründung ist nicht ausreichend. Sie haben das Recht zu erfahren:

• Welcher konkrete Ablehnungsgrund vorliegt

• Auf welche Vertragsklausel sich die Versicherung beruft

• Welche Tatsachen die Ablehnung stützen

⚠️ Wichtig: Fristen beachten!

Auch wenn Sie gegen die Ablehnung vorgehen möchten, läuft die Verjährungsfrist weiter. Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Stellungnahme – in der Regel 2-4 Wochen. Reagiert sie nicht oder bleibt bei der Ablehnung, sollten Sie zeitnah rechtliche Schritte einleiten.

Recht auf eigenes Gutachten

Wenn die Versicherung ein Gutachten erstellen lässt, das zu Ihren Ungunsten ausfällt, haben Sie das Recht, ein Gegengutachten einzuholen. Die Kosten für ein privates Gutachten müssen Sie zunächst selbst tragen – bei Erfolg im späteren Verfahren können diese Kosten jedoch von der Versicherung erstattet werden.

Anspruch auf vollständige Regulierung

Wenn der Versicherungsfall vorliegt, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens. Das umfasst:

Reparaturkosten (inkl. Handwerkerkosten, Materialkosten)

Notwendige Notreparaturen (z.B. provisorische Dachabdeckung)

Folgeschäden (z.B. durchfeuchtetes Mauerwerk, beschädigte Einrichtung durch eindringendes Wasser)

Gutachterkosten (bei berechtigtem Anspruch)


Ablauf Schadensmeldung Gebäudeversicherung - von Spitzbergen Rechtsanwälte

Beweislast und Dokumentationspflichten

In Streitigkeiten um Sturmschäden spielt die Beweislast eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich gilt:

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Darlegungs- und Beweislast

Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen:

• Dass ein Sturm stattgefunden hat

• Dass ein Schaden am Gebäude entstanden ist

• Dass zwischen Sturm und Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht

Die Versicherung muss beweisen, wenn sie sich auf Ausschlüsse beruft:

• Dass Vorschäden vorlagen

• Dass eine Obliegenheitsverletzung kausal war

• Dass die Windstärke 8 nicht erreicht wurde (umstritten)

So dokumentieren Sie den Sturmschaden richtig

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gehen Sie wie folgt vor:

✓ Checkliste: Schadensdokumentation

✓ Punkt 1: Sofort fotografieren
Machen Sie unmittelbar nach dem Sturm Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Zeigen Sie sowohl Detailaufnahmen der Schäden als auch Übersichtsaufnahmen des gesamten Gebäudes.
✓ Punkt 2: Wetterdaten sichern
Recherchieren Sie Wetterdaten zum Schadenszeitpunkt (z.B. über den Deutschen Wetterdienst). Dokumentieren Sie Sturmwarnungen, Windgeschwindigkeiten und regionale Wetterberichte.
✓ Punkt 3: Nachbarschäden dokumentieren
Fotografieren Sie auch Sturmschäden in der Nachbarschaft (umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, umgeworfene Gegenstände). Dies beweist die Intensität des Sturms am Schadensort.
✓ Punkt 4: Zeugen benennen
Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Personen, die den Sturm oder den Schaden beobachtet haben (Nachbarn, Passanten, Handwerker).
✓ Punkt 5: Beschädigte Teile aufbewahren
Bewahren Sie abgeworfene Dachziegel, beschädigte Bauteile etc. auf – zumindest bis die Versicherung eine Besichtigung durchgeführt hat. Diese sind wichtige Beweismittel.

Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Bevor Sie den Weg vor Gericht gehen, sollten Sie versuchen, Ihre Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Das spart Zeit und Kosten – und ist in vielen Fällen erfolgreich.

Schritt 1: Widerspruch gegen die Ablehnung

Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Leistungsablehnung ein. Ihr Widerspruchsschreiben sollte enthalten:

• Klare Bezugnahme auf die Ablehnung (mit Datum und Aktenzeichen)

• Ihre Sicht des Sachverhalts mit Beweismitteln

• Widerlegung der Ablehnungsgründe der Versicherung

• Konkrete Aufforderung zur Leistung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 14 Tage)

• Hinweis auf rechtliche Schritte bei ausbleibender Zahlung

💡 Praxis-Tipp

Ein juristisch fundiertes Widerspruchsschreiben – idealerweise von einem spezialisierten Anwalt – hat deutlich mehr Durchschlagskraft als ein Laien-Schreiben. Versicherungen nehmen anwaltliche Schreiben ernster, da sie erkennen, dass der Versicherungsnehmer bereit ist, seine Rechte durchzusetzen.

Schritt 2: Einschaltung eines Sachverständigen

Wenn die Versicherung technische Gründe für die Ablehnung anführt (z.B. Vorschäden, unzureichende Sturmbedingungen), kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten hilfreich sein. Ein qualifizierter Gutachter kann:

• Die tatsächliche Schadensursache feststellen

• Vorschäden von sturmursächlichen Schäden abgrenzen

• Die notwendigen Reparaturkosten beziffern

• Die Argumentation der Versicherung technisch widerlegen

Schritt 3: Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Ein durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erstelltes Aufforderungsschreiben erhöht den Druck auf die Versicherung erheblich. Das Schreiben sollte:

• Die rechtliche Situation präzise darstellen

• Die Argumentation der Versicherung juristisch widerlegen

• Auf relevante Rechtsprechung hinweisen

• Mit konkreten rechtlichen Schritten (Klage) drohen

• Eine angemessene Zahlungsfrist setzen

🎯 Typische Versicherungstaktiken

Verzögerungstaktik: Die Versicherung fordert immer neue Unterlagen an, zieht das Verfahren bewusst in die Länge. Ziel: Zeit gewinnen und Sie zu zermürben, bis Sie entweder aufgeben oder einem niedrigeren Vergleich zustimmen.
Niedriges Vergleichsangebot: Nach anfänglicher Ablehnung bietet die Versicherung plötzlich einen Bruchteil der Schadenssumme als Vergleich an – in der Hoffnung, dass Sie aus Frustration einlenken.
Einseitige Gutachten: Die Versicherung beauftragt Gutachter, die erfahrungsgemäß zu versicherungsfreundlichen Ergebnissen kommen. Diese Gutachten sind oft einseitig und halten einer fachlichen Überprüfung nicht stand.

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Gerichtliches Verfahren: Wenn außergerichtlich nichts hilft

Wenn die Versicherung auch nach mehrfachen Aufforderungen nicht leistet, bleibt oft nur der Gang vor Gericht. Ein gerichtliches Verfahren gegen eine Versicherung läuft in der Regel in mehreren Phasen ab:

Phase 1: Mahnbescheid oder Klage

Bei unstreitigen Forderungen kann zunächst ein Mahnbescheid beantragt werden. Dieser ist kostengünstiger als eine Klage und hemmt die Verjährung. Widerspricht die Versicherung dem Mahnbescheid (was sie in der Regel tut), geht das Verfahren automatisch in ein Klageverfahren über.

Bei streitigen Sachverhalten wird direkt Klage beim zuständigen Landgericht eingereicht. Die Klage muss enthalten:

• Präzise Darstellung des Sachverhalts

• Rechtliche Begründung des Anspruchs

• Bezifferung der Schadenssumme

• Benennung von Beweismitteln (Fotos, Zeugen, Gutachten)

Phase 2: Schriftlicher Vortrag und Beweisaufnahme

Nach Klageeinreichung erhält die Versicherung die Möglichkeit zur Stellungnahme. Es folgt ein schriftlicher Austausch zwischen beiden Parteien (Schriftsatzwechsel). Das Gericht kann anordnen:

Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung technischer Fragen

Zeugenbefragungen zur Feststellung des Sachverhalts

Einsicht in Wetterdaten und meteorologische Aufzeichnungen

Phase 3: Gütliche Einigung oder Urteil

In vielen Fällen kommt es vor dem Urteilstermin zu einem gerichtlichen Vergleich. Das Gericht versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Ein Vergleich hat den Vorteil:

• Schnellere Beendigung des Rechtsstreits

• Geringere Gerichtskosten

• Planbare Regulierung ohne Prozessrisiko

• Vermeidung eines für die Versicherung nachteiligen Urteils

Kommt keine Einigung zustande, fällt das Gericht ein Urteil. Gegen dieses kann Berufung eingelegt werden – allerdings nur bei Streitwerten über 600 Euro.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Prozesskosten

Bei einem gerichtlichen Verfahren entstehen Kosten:

Gerichtskosten (abhängig vom Streitwert)

Anwaltskosten (eigene und ggf. die der Gegenseite)

Gutachterkosten (falls ein gerichtlicher Sachverständiger bestellt wird)

Zeugenentschädigungen

Die unterlegene Partei muss in der Regel alle Kosten tragen. Bei Teilerfolg werden die Kosten quotenmäßig aufgeteilt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten – vorausgesetzt, sie hat eine Deckungszusage erteilt.

Rechtsschutzversicherung: Deckungszusage einholen

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie frühzeitig eine Deckungsanfrage stellen. Die Rechtsschutzversicherung prüft, ob der Fall von Ihrem Vertrag gedeckt ist. Beachten Sie:

• Die Deckungszusage sollte vor Mandatierung eines Anwalts eingeholt werden

• Es gibt oft Wartezeiten (z.B. 3 Monate nach Vertragsabschluss)

• Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten mit der eigenen Gebäudeversicherung ab

• Bei Ablehnung der Deckung können Sie gegen diese vorgehen

Fristen und Verjährung: Was Sie nicht verpassen dürfen

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihre Gebäudeversicherung spielen Fristen eine entscheidende Rolle. Versäumen Sie eine Frist, kann Ihr Anspruch verloren gehen.

⚠️ Wichtig: Verjährungsfristen beachten!

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem:

• der Versicherungsfall eingetreten ist (z.B. der Sturm)

• Sie Kenntnis von den Umständen erlangt haben, die den Anspruch begründen

Beispiel: Ein Sturmschaden tritt am 15. Oktober 2023 ein. Sie bemerken ihn sofort. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

⚠️ Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung NICHT! Nur eine Klageerhebung, ein Mahnbescheid oder ein Anerkenntnisder Versicherung stoppen die Frist.

Meldefristen nach dem Schadensfall

Neben der Verjährungsfrist gibt es auch vertragliche Meldefristen. Die meisten Versicherungsbedingungen verlangen, dass Sie den Schaden unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – melden. Das bedeutet in der Regel:

• Meldung innerhalb weniger Tage nach Kenntniserlangung

• Bei Verzögerung: Nachvollziehbare Gründe (z.B. Krankheit, Urlaub)

• Schriftliche Meldung empfohlen (E-Mail, Brief, Online-Formular)

Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs – nur wenn die Versicherung nachweist, dass ihr durch die Verspätung ein Nachteil entstanden ist (z.B. keine Möglichkeit mehr zur Schadensbesichtigung).

Praktische Handlungsempfehlungen: Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Ihre Gebäudeversicherung die Leistung ablehnt, sollten Sie strategisch und überlegt vorgehen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

🗓️ Typischer Ablauf: Vom Sturmschaden zur Regulierung

1
Sofortmaßnahmen nach dem Sturm
Sichern Sie das Gebäude (Notreparaturen), dokumentieren Sie den Schaden umfassend (Fotos, Videos), bewahren Sie Beweismittel auf.
2
Schadensmeldung bei der Versicherung
Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich. Schildern Sie den Sachverhalt präzise und fügen Sie erste Beweismittel bei (Fotos, Wetterdaten).
3
Reaktion der Versicherung abwarten
Die Versicherung wird den Schaden prüfen (oft durch Besichtigung vor Ort) und Ihnen mitteilen, ob sie reguliert oder ablehnt. Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 4 Wochen).
4
Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, widerlegen Sie die Ablehnungsgründe mit Beweismitteln, setzen Sie eine Frist zur Neubewertung.
5
Anwalt einschalten
Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Erfolgsaussichten, erstellt ein fundiertes Aufforderungsschreiben und erhöht den Druck auf die Versicherung deutlich.
6
Klage einreichen (falls nötig)
Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern, bleibt nur der Gang zum Gericht. Ein erfahrener Anwalt führt das Verfahren für Sie und setzt Ihre Ansprüche durch.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht sollte hinzugezogen werden, wenn:

• Die Versicherung die Leistung ablehnt und sich auf komplexe rechtliche oder technische Gründe beruft

• Die Schadenssumme erheblich ist (mehrere tausend Euro)

• Die Versicherung ein Gutachten vorlegt, das Sie für unzutreffend halten

• Sie sich im Umgang mit Versicherungen überfordert fühlen

• Die Verjährungsfrist näher rückt und schnelles Handeln erforderlich ist

💡 Praxis-Tipp

Gerade bei Gebäudeversicherungen sind die technischen und rechtlichen Fragen oft komplex. Ein Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht kennt die Taktiken der Versicherer, kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und weiß, an welchen Stellen die Argumentation der Versicherung angreifbar ist. Die Investition in anwaltliche Beratung zahlt sich in vielen Fällen durch eine deutlich höhere Regulierung aus.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

✓ Punkt 1: Sofort dokumentieren
Fotografieren Sie den Schaden umfassend, sichern Sie Wetterdaten, dokumentieren Sie Nachbarschäden. Je besser Ihre Beweislage, desto höher Ihre Erfolgschancen.
✓ Punkt 2: Schadensmeldung nicht verzögern
Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich bei Ihrer Versicherung. Verspätete Meldungen können Probleme bereiten.
✓ Punkt 3: Ablehnung nicht einfach hinnehmen
Eine Leistungsablehnung ist nicht das Ende. Prüfen Sie die Begründung kritisch, legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie sich beraten.
✓ Punkt 4: Beweislast kennen
Sie müssen beweisen, dass ein Sturm den Schaden verursacht hat. Die Versicherung muss beweisen, wenn sie sich auf Ausschlüsse beruft (Vorschäden, mangelnde Wartung).
✓ Punkt 5: Fristen im Blick behalten
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung nicht – nur Klage oder Mahnbescheid.
✓ Punkt 6: Fachanwalt einschalten
Bei komplexen Fällen, erheblichen Schadenssummen oder hartnäckiger Ablehnung ist anwaltliche Unterstützung oft der Schlüssel zum Erfolg.

⚠️ Handeln Sie jetzt!

Beachten Sie Verjährungsfristen! Wenn Ihr Sturmschaden bereits einige Zeit zurückliegt, sollten Sie nicht länger warten. Mit jedem verstrichenen Monat rückt die Verjährung näher.

Sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig – nur eine Klageerhebung oder ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung wirksam.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.

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Häufig gestellte Fragen zu Sturmschäden

Ab welcher Windstärke zahlt die Gebäudeversicherung?

In den meisten Versicherungsbedingungen gilt: Die Gebäudeversicherung leistet ab Windstärke 8 (Beaufortskala), was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h entspricht. Entscheidend ist, dass diese Windstärke am Schadensort erreicht wurde – nicht nur in der allgemeinen Region.

Muss ich beweisen, dass Windstärke 8 erreicht wurde?

Sie müssen einen Sturm und den daraus resultierenden Schaden nachweisen. Wenn gleichartige Schäden in der Nachbarschaft auftreten (abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume), spricht dies stark für Windstärke 8 – auch ohne offizielle Wettermessung. Dokumentieren Sie solche Nachbarschäden mit Fotos.

Kann die Versicherung wegen Vorschäden ablehnen?

Die Versicherung kann sich auf Vorschäden berufen, trägt dafür aber die Beweislast. Sie muss nachweisen, dass bereits vor dem Sturm Schäden vorlagen und diese – nicht der Sturm – für den aktuellen Schaden ursächlich sind. Pauschalbehauptungen reichen nicht aus.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Anspruch geltend zu machen?

Ansprüche aus der Gebäudeversicherung verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Wichtig: Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung nicht – nur eine Klageerhebung oder ein Mahnbescheid.

Was kostet ein Anwalt für Versicherungsrecht?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (Höhe der Schadenssumme) und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei Erfolg muss die unterlegene Versicherung die Kosten tragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten nach erteilter Deckungszusage. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Zahlt die Gebäudeversicherung auch Folgeschäden?

Ja, die Gebäudeversicherung deckt auch Folgeschäden ab, die unmittelbar durch den Sturm verursacht wurden. Dazu gehören etwa Wasserschäden durch eindringendes Regenwasser nach Dachbeschädigung, durchfeuchtetes Mauerwerk oder beschädigte Einrichtung. Wichtig ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zum versicherten Sturmereignis besteht.

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