Wenn Arbeit krank macht

Ständige Überlastung, permanenter Stress, Mobbing am Arbeitsplatz – wenn die Arbeit krank macht, sind Sie nicht allein und nicht machtlos.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Ansprüche Sie haben, wie Sie sich schützen können und wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten muss. Kontaktieren Sie uns per WhatsApp für eine vertrauliche Beratung.
📑 Inhaltsverzeichnis
- → Warnsignale: Wann macht Arbeit krank?
- → Häufigste Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen
- → Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- → Ihre Rechte als Arbeitnehmer
- → Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
- → Burnout und psychische Erkrankungen
- → Berufsunfähigkeit durch Arbeit
- → So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
- → Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Warnsignale: Wann macht Arbeit krank?
Arbeitsbedingte Erkrankungen entwickeln sich meist schleichend. Viele Betroffene ignorieren erste Warnsignale oder schreiben sie anderen Ursachen zu. Dabei ist frühzeitiges Erkennen entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen.
⚠️ Typische Warnsignale erkennen
Wichtig: Wenn mehrere dieser Symptome über einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen anhalten, sollten Sie ärztliche Hilfe suchen und die Ursachen klären. Dokumentieren Sie den zeitlichen Zusammenhang mit Ihrer Arbeitssituation.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Arbeitsbedingte Erkrankungen können als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat Auswirkungen auf Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und kann auch für BU-Versicherungen relevant sein. Die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung liegt bei Ihnen.
Häufigste Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen
Die Gründe, warum Arbeit krank macht, sind vielfältig. Meist wirken mehrere Faktoren zusammen und verstärken sich gegenseitig. Folgende Ursachen sind besonders häufig:
1. Chronische Überlastung und Stress
Permanente Überlastung ist eine der Hauptursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen. Wenn die Arbeitsbelastung dauerhaft die eigenen Ressourcen übersteigt, führt dies zu chronischem Stress – und langfristig zu Burnout, Depressionen oder körperlichen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Problemen.
Typische Überlastungssituationen: Unrealistische Deadlines, ständige Erreichbarkeit, Personalmangel, fehlende Pausen, Überstunden ohne Ausgleich.
2. Mobbing und psychische Gewalt
Mobbing am Arbeitsplatz macht nachweislich krank. Die systematische Ausgrenzung, Schikane oder Herabwürdigung durch Kollegen oder Vorgesetzte führt zu schweren psychischen Belastungen. Betroffene leiden unter Angststörungen, Depressionen und können langfristig berufsunfähig werden.
3. Schlechte Arbeitsbedingungen
Körperliche Faktoren wie Lärm, schlechte Beleuchtung, mangelnde Ergonomie, Hitze oder Kälte können auf Dauer krank machen. Auch chemische oder biologische Belastungen spielen eine Rolle.
4. Fehlende Wertschätzung und Perspektiven
Mangelnde Anerkennung, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, unfaire Behandlung und das Gefühl, “nur eine Nummer” zu sein, nagen langfristig am Selbstwertgefühl und können zu innerer Kündigung und Depressionen führen.
5. Schichtarbeit und unregelmäßige Arbeitszeiten
Wechselnde Schichten, Nachtarbeit und unregelmäßige Arbeitszeiten bringen den natürlichen Biorhythmus durcheinander. Dies führt zu Schlafstörungen, erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und psychische Probleme.
📋 Beispiel aus der Praxis
Situation: Eine Pflegekraft arbeitet seit drei Jahren im Schichtdienst mit chronischer Unterbesetzung. Permanente Überstunden, kaum Pausen, emotionale Belastung durch schwere Krankheitsfälle. Nach einem Zusammenbruch wird eine schwere Depression mit Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert.
Lösung: Durch ärztliche Dokumentation des Zusammenhangs zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung konnte die BU-Versicherung erfolgreich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wurden arbeitsrechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Fürsorgepflicht eingeleitet.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Diese sogenannte Fürsorgepflicht umfasst sowohl körperliche als auch psychische Belastungen.
⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Fürsorgepflicht ergibt sich aus § 618 BGB und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss:
- Eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG) – auch für psychische Belastungen
- Schutzmaßnahmen ergreifen, um Gesundheitsgefahren zu minimieren
- Die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüfen und anpassen
- Mitarbeiter über Gefährdungen unterweisen und schulen
Konkrete Pflichten bei psychischen Belastungen
Seit 2013 muss der Arbeitgeber ausdrücklich auch psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen. Dazu gehören:
✓Arbeitsintensität und Zeitdruck
✓Emotionale Belastungen (z.B. im Gesundheitswesen, Sozialarbeit)
✓Soziale Konflikte, Mobbing
✓Unklare Zuständigkeiten, widersprüchliche Anforderungen
✓Fehlende soziale Unterstützung
💡 Praxis-Tipp
Fordern Sie schriftlich Einsicht in die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz. Wurde keine erstellt oder sind psychische Belastungen nicht berücksichtigt, liegt ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz vor. Dokumentieren Sie dies – es kann später für rechtliche Ansprüche relevant sein.
Sie leiden unter krankmachenden Arbeitsbedingungen?
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Wenn die Arbeit Sie krank macht, haben Sie konkrete rechtliche Ansprüche. Diese können Sie aktiv einfordern – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung.
1. Recht auf gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
Sie haben ein Recht auf Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz. Wenn gesundheitsgefährdende Zustände vorliegen, können Sie konkrete Maßnahmen verlangen:
●Reduzierung der Arbeitsbelastung
●Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Ergonomie, Lärm, Beleuchtung)
●Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter bei Unterbesetzung
●Maßnahmen gegen Mobbing und Konflikte
●Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
2. Beteiligung des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Er kann:
✓Schutzmaßnahmen einfordern
✓Bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken
✓Arbeitsschutzmaßnahmen durchsetzen
✓Die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht) einschalten
3. Leistungsverweigerungsrecht
In extremen Fällen – bei konkreter und erheblicher Gesundheitsgefahr – können Sie die Arbeitsleistung verweigern, ohne Ihren Lohnanspruch zu verlieren. Wichtig: Dies ist ein letztes Mittel und sollte nur nach anwaltlicher Beratung ausgeübt werden.
⚠️ Wichtig: Dokumentation ist entscheidend
Dokumentieren Sie alle gesundheitsgefährdenden Zustände schriftlich: Datum, Uhrzeit, konkrete Situation, Zeugen. Melden Sie Probleme schriftlich an Ihren Vorgesetzten oder den Betriebsrat. Diese Dokumentation ist später entscheidend für rechtliche Ansprüche – sowohl arbeitsrechtlich als auch gegenüber der BU-Versicherung.
Mobbing am Arbeitsplatz – Was tun?
Mobbing ist eine der schlimmsten Formen psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Die systematische Ausgrenzung, Schikane oder Herabwürdigung über einen längeren Zeitraum macht nachweislich krank – und ist rechtlich relevant.
Was ist Mobbing rechtlich?
Rechtlich liegt Mobbing vor, wenn über einen Zeitraum von mindestens mehreren Wochen systematisch und wiederholt feindselige Handlungen gegen eine Person gerichtet sind, die das Ziel oder die Folge haben, diese Person zu isolieren, zu demütigen oder zu vertreiben.
Typische Mobbing-Handlungen:
●Verbreitung von Gerüchten, üble Nachrede
●Soziale Isolation, bewusstes Ausschließen
●Ständige ungerechtfertigte Kritik
●Entzug von Aufgaben oder sinnlose Beschäftigung
●Beleidigungen, Demütigungen, Lächerlichmachen
●Sexuelle Belästigung
Ihre rechtlichen Möglichkeiten
1. Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Der Arbeitgeber muss Sie vor Mobbing schützen (Fürsorgepflicht). Fordern Sie schriftlich ein, dass Maßnahmen ergriffen werden.
2. Schmerzensgeld und Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Mobbing können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen – sowohl vom Mobber als auch vom Arbeitgeber, wenn dieser nicht eingeschritten ist.
3. Strafanzeige: Bei Beleidigungen, übler Nachrede oder sexueller Belästigung können strafrechtliche Tatbestände vorliegen.
4. Versetzung oder Kündigung: Sie können eine Versetzung verlangen oder im Extremfall außerordentlich kündigen, ohne Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu verlieren.
✓ Checkliste: Mobbing dokumentieren
Burnout und psychische Erkrankungen
Burnout ist mittlerweile eine der häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Der schleichende Prozess emotionaler und körperlicher Erschöpfung führt zu schweren Depressionen und langfristiger Arbeitsunfähigkeit.
Die drei Phasen des Burnouts

Phase 1 – Überengagement: Übermäßiger Einsatz, Perfektionismus, Vernachlässigung eigener Bedürfnisse. Erste Warnsignale werden ignoriert.
Phase 2 – Rückzug und Zynismus: Abnahme des Engagements, emotionale Distanzierung, Zynismus gegenüber Arbeit und Kollegen, zunehmende Erschöpfung.
Phase 3 – Zusammenbruch: Totale emotionale und körperliche Erschöpfung, Depression, Arbeitsunfähigkeit. In dieser Phase ist professionelle Hilfe dringend erforderlich.
⚖️ Rechtliche Anerkennung
Burnout ist keine eigenständige medizinische Diagnose, sondern wird meist als Depression oder Anpassungsstörung diagnostiziert. Dies ist wichtig für BU-Versicherungen: Die Diagnose muss nach ICD-10 oder ICD-11 kodiert sein. Eine reine “Burnout”-Diagnose reicht nicht aus.
Was Sie tun sollten
1.Ärztliche Hilfe suchen: Hausarzt, Psychiater oder Psychotherapeut aufsuchen
2.Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen: Nehmen Sie sich Zeit zur Erholung
3.Zusammenhang dokumentieren: Ärztlich bestätigen lassen, dass Arbeit Auslöser ist
4.Arbeitgeber informieren: Schriftlich um Reduzierung der Belastung bitten
5.Rechtliche Beratung: Prüfen, ob Ansprüche gegen Arbeitgeber oder BU-Versicherung bestehen
Berufsunfähigkeit durch Arbeit
Wenn die gesundheitlichen Folgen so gravierend sind, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, stellt sich die Frage der Berufsunfähigkeit. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind heute einer der Hauptgründe für BU-Fälle.
Wann zahlt die BU-Versicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können.
Entscheidend ist: Der konkrete Beruf – nicht irgendeine Arbeit. Ein Lehrer mit Burnout kann berufsunfähig sein, auch wenn er theoretisch noch als Nachhilfelehrer arbeiten könnte.
Häufige Probleme bei arbeitsbedingten Erkrankungen
Versicherungen lehnen BU-Anträge wegen psychischer Erkrankungen besonders häufig ab. Typische Ablehnungsgründe:
●Zweifel an der Schwere: “Depression ist nicht schwer genug für BU”
●Therapierbarkeit: “Mit Therapie könnten Sie wieder arbeiten”
●Abstrakte Verweisung: “Sie könnten einen anderen Beruf ausüben”
●Vorerkrankungen: “Sie hatten schon früher psychische Probleme”
💡 Praxis-Tipp: Dokumentation für BU-Antrag
Für einen erfolgreichen BU-Antrag bei arbeitsbedingten Erkrankungen benötigen Sie:
- Lückenlose ärztliche Dokumentation der Erkrankung und ihrer Entwicklung
- Dokumentation der Arbeitsbedingungen (Mobbing-Tagebuch, Überstunden, Belastungen)
- Ärztliche Bestätigung des Kausalzusammenhangs zwischen Arbeit und Erkrankung
- Detaillierte Darstellung, warum Sie Ihren konkreten Beruf nicht mehr ausüben können
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Wenn krankmachende Arbeitsbedingungen vorliegen oder die BU-Versicherung ablehnt, müssen Sie aktiv werden. Je strukturierter Sie vorgehen, desto besser Ihre Erfolgsaussichten.
Schritt 1: Arbeitgeber schriftlich in die Pflicht nehmen
Fordern Sie schriftlich und konkret Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Benennen Sie die Probleme detailliert und setzen Sie eine Frist (z.B. 4 Wochen). Kopieren Sie den Betriebsrat, falls vorhanden.
Schritt 2: Betriebsrat und Aufsichtsbehörde einschalten
Reagiert der Arbeitgeber nicht, können Sie:
●Den Betriebsrat um Unterstützung bitten
●Die Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehörde informieren
●Die Berufsgenossenschaft einschalten (bei Verdacht auf Berufskrankheit)
Schritt 3: Arbeitsrechtliche Schritte
Bei fortgesetzten Verstößen gegen die Fürsorgepflicht können Sie:
●Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
●Eine Versetzung verlangen
●Außerordentlich kündigen (mit Anspruch auf Arbeitslosengeld)
●Vor dem Arbeitsgericht klagen (auf Unterlassung, Schadensersatz)
Schritt 4: BU-Versicherung in Anspruch nehmen
Parallel zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen sollten Sie bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit Ihre BU-Versicherung kontaktieren. Lehnt diese ab, widersprechen Sie schriftlich und ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt hinzu.
⚠️ Wichtig: Fristen beachten!
Arbeitsrechtliche Ansprüche unterliegen oft kurzen Ausschlussfristen (3-6 Monate). Handeln Sie deshalb zeitnah und lassen Sie sich frühzeitig beraten. Verjährungsfristen können Ihre Ansprüche zunichtemachen.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
⚠️ Handeln Sie jetzt!
Wenn Arbeit Sie krank macht, warten Sie nicht ab. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Aussichten:
- Suchen Sie ärztliche Hilfe und lassen Sie den Zusammenhang zur Arbeit dokumentieren
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über die krankmachenden Bedingungen
- Fordern Sie konkrete Verbesserungsmaßnahmen ein (mit Frist)
- Schalten Sie den Betriebsrat ein, falls vorhanden
- Dokumentieren Sie alles: Tagebuch, E-Mails, Atteste, Vorfälle
- Holen Sie sich arbeitsrechtliche Beratung – kostenlose Erstberatungen helfen bei der Einschätzung
- Prüfen Sie Ihre BU-Versicherung und bereiten Sie einen Antrag vor
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.
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