Negatives Arbeitszeugnis: Was tun, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist?
Sie haben Ihr Arbeitszeugnis erhalten und stellen fest: Die Formulierungen sind schwammig, mehrdeutig oder sogar offensichtlich negativ. Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen und Bewerbungen zum Scheitern bringen. Doch Sie müssen ein negatives Arbeitszeugnis nicht einfach hinnehmen!
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem fehlerhaften Arbeitszeugnis haben, wie Sie versteckte Negativformulierungen erkennen, wann Sie Anspruch auf Zeugnisberichtigung haben und wie Sie ein negatives Arbeitszeugnis anfechten können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.
📑 Inhaltsverzeichnis
- 1. Rechtliche Grundlagen: Ihr Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis
- 2. Arten von Arbeitszeugnissen: Einfach vs. Qualifiziert
- 3. Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Versteckte Negativbewertungen erkennen
- 4. Häufige Fehler und Mängel im Arbeitszeugnis
- 5. Wann haben Sie Anspruch auf Zeugnisberichtigung?
- 6. So gehen Sie gegen ein negatives Arbeitszeugnis vor
- 7. Beweislast und Darlegungspflichten
- 8. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Fehlerhafte oder negative Arbeitszeugnisse müssen Sie nicht hinnehmen – erfahren Sie, wie Sie Ihr Recht auf Zeugnisberichtigung durchsetzen
Rechtliche Grundlagen: Ihr Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis
In Deutschland haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) und ist weitreichender, als viele denken.
Das Zeugnis muss „wohlwollend” sein
Das Arbeitszeugnis muss nicht nur wahr sein, sondern auch wohlwollend formuliert werden. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf zwar keine falschen Tatsachen behaupten, muss aber die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers in einem positiven Licht darstellen, soweit dies der Wahrheit entspricht.
Ein negatives Arbeitszeugnis, das die berufliche Zukunft unnötig erschwert, verstößt gegen das Wohlwollensgebot. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund: § 109 GewO
Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss das Zeugnis wahr und zugleich wohlwollend sein. Es soll dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Zeugniswahrheit vs. Wohlwollen: Das Spannungsfeld
Das Arbeitszeugnis bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollenspflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, wahrheitsgemäß über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers zu berichten. Gleichzeitig dürfen sie durch ihre Formulierungen das berufliche Fortkommen nicht unnötig behindern.
In der Praxis bedeutet dies: Waren Leistung und Verhalten tatsächlich mangelhaft, darf dies im Arbeitszeugnis zum Ausdruck kommen – allerdings in abgeschwächter, wohlwollender Form. Direkte Negativformulierungen sind nur in extremen Ausnahmefällen zulässig.
Sie haben ein negatives Arbeitszeugnis erhalten und sind unsicher, ob die Formulierungen zulässig sind? Kontaktieren Sie uns per WhatsApp für eine schnelle Ersteinschätzung.
Arten von Arbeitszeugnissen: Einfach vs. Qualifiziert
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnissen: dem einfachen Zeugnis und dem qualifizierten Zeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Es beschreibt also, welche Position Sie innehatten, welche Aufgaben Sie wahrgenommen haben und wie lange Sie im Unternehmen beschäftigt waren.
Beispiel für ein einfaches Zeugnis:
“Frau Muster war vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 als Marketingmanagerin in unserem Unternehmen tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten die Planung und Durchführung von Marketingkampagnen, die Betreuung von Social-Media-Kanälen sowie die Zusammenarbeit mit externen Agenturen.”
Ein einfaches Arbeitszeugnis wird selten ausgestellt, da es dem Arbeitnehmer bei Bewerbungen kaum weiterhilft. In der Praxis fordern die meisten Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht deutlich weiter. Es enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers.
Das qualifizierte Zeugnis bewertet typischerweise:
✓ Arbeitsleistung: Qualität, Quantität, Arbeitsweise, Fachwissen, Belastbarkeit
✓ Arbeitsverhalten: Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Einsatzbereitschaft, Initiative
✓ Sozialverhalten: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
✓ Führungsverhalten: Bei Führungskräften: Führungsstil, Mitarbeiterförderung
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist der Standard bei Bewerbungen. Arbeitnehmer haben nach § 109 GewO einen Rechtsanspruch darauf, ein qualifiziertes Zeugnis zu erhalten.
💡 Praxis-Tipp: Immer qualifiziertes Zeugnis fordern!
Fordern Sie immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein einfaches Zeugnis wirkt in Bewerbungen oft wie ein verstecktes Negativzeugnis – Personaler vermuten, dass der Arbeitgeber bewusst auf eine Bewertung verzichtet hat, weil diese schlecht ausgefallen wäre. Ein qualifiziertes Zeugnis ist Ihr gutes Recht und der Standard im deutschen Arbeitsrecht!
Das Zwischenzeugnis
Neben dem Endzeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es auch das Zwischenzeugnis. Dieses wird während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, etwa bei:
• Wechsel des Vorgesetzten oder der Abteilung
• Geplanter Jobwechsel (für Bewerbungen)
• Längerer Krankheitsausfall oder Elternzeit
• Betriebsübergang oder Umstrukturierung
Ein Anspruch auf Zwischenzeugnis besteht nur bei berechtigtem Interesse. In der Praxis wird dies aber großzügig angenommen.
Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Versteckte Negativbewertungen erkennen
Das größte Problem bei Arbeitszeugnissen: Die eigentliche Bewertung versteckt sich oft hinter scheinbar harmlosen Formulierungen. Über Jahrzehnte hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die auf den ersten Blick positiv klingt, bei genauerem Hinsehen aber verheerende Botschaften sendet.
Personaler sind geschult darin, diese Geheimcodes im Arbeitszeugnis zu entschlüsseln. Ein Zeugnis, das Ihnen harmlos erscheint, kann Ihre Bewerbung daher zunichte machen, ohne dass Sie es merken.
Die Notenskala im Arbeitszeugnis
In Deutschland hat sich eine Notenskala für Arbeitszeugnisse etabliert, die den Schulnoten entspricht. Diese drückt sich durch bestimmte Formulierungen aus:
Die Zeugnissprache-Decoder: Von sehr gut bis mangelhaft
Note 1 (Sehr gut)
“stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” • “stets einwandfrei” • “in jeder Hinsicht hervorragend”
Note 2 (Gut)
“stets zu unserer vollen Zufriedenheit” • “stets vollauf zufriedenstellend” • “in hohem Maße”
Note 3 (Befriedigend)
“zu unserer vollen Zufriedenheit” • “vollauf zufriedenstellend” • “in vollem Umfang”
Note 4 (Ausreichend)
“zu unserer Zufriedenheit” • “zufriedenstellend” • “entsprach unseren Erwartungen”
Note 5 (Mangelhaft)
“im Großen und Ganzen zufriedenstellend” • “bemühte sich” • “im Wesentlichen”
Achtung: Schon kleine Unterschiede in der Formulierung bedeuten gravierende Bewertungsunterschiede! “Stets zur vollsten Zufriedenheit” ist eine Spitzenbewertung, während “zur Zufriedenheit” bereits nur noch ausreichend (Note 4) bedeutet.
Versteckte Negativformulierungen
Neben der Notenskala gibt es zahlreiche Geheimcodes, die auf den ersten Blick positiv klingen, tatsächlich aber verheerende Bewertungen darstellen:
⚠️ Achtung: Diese Formulierungen sind versteckte Negativbewertungen!
“Er/Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden”
Bedeutung: Die Person hat es versucht, ist aber gescheitert. Mangelhafte Leistung.
“Er/Sie zeigte Verständnis für die Aufgaben”
Bedeutung: Verstanden hat er/sie es – umgesetzt aber nicht.
“Gesellig und kontaktfreudig”
Bedeutung: Trinkt zu viel Alkohol, verbringt zu viel Zeit mit Privatgesprächen.
“Er/Sie trat den Kollegen gegenüber bestimmt auf”
Bedeutung: Cholerisch, aggressiv, konfliktbehaftet.
“Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war einwandfrei”
Bedeutung: Zu Kollegen und Kunden war das Verhalten problematisch – nur zum Chef war er/sie nett.
Auffälligkeiten durch Weglassungen
Manchmal liegt das Problem nicht in dem, was im Arbeitszeugnis steht, sondern in dem, was fehlt. Wenn wesentliche Aspekte nicht erwähnt werden, ist dies ein Warnsignal:
• Fehlt die Bewertung der Leistung: Deutet auf schlechte Leistung hin
• Fehlt die Bewertung des Sozialverhaltens: Deutet auf Probleme mit Kollegen/Kunden hin
• Fehlt die Dankesformel am Ende: Wird als deutliches Zeichen mangelnder Wertschätzung verstanden
• Fehlen Zukunftswünsche (“Wir wünschen für die Zukunft alles Gute”): Starkes Indiz für Unzufriedenheit
Ein vollständiges, gutes Arbeitszeugnis enthält immer: Einleitung, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhaltensbewertung, Grund für Ausscheiden, Dankes- und Bedauernsformel, Zukunftswünsche.
Häufige Fehler und Mängel im Arbeitszeugnis
Neben versteckten Negativformulierungen gibt es auch formale und inhaltliche Fehler, die ein Arbeitszeugnis mangelhaft machen und einen Anspruch auf Zeugnisberichtigung begründen.
1. Formale Mängel
Fehlende Unterschrift: Das Arbeitszeugnis muss vom Arbeitgeber oder einer vertretungsberechtigten Person unterschrieben sein.
Falsches Datum: Das Ausstellungsdatum sollte nahe am Ende des Arbeitsverhältnisses liegen. Ein deutlich späteres Datum wirkt suspekt.
Fehlerhafte Firmierung: Name und Anschrift des Arbeitgebers müssen korrekt angegeben sein.
Tipp- und Rechtschreibfehler: Diese erwecken den Eindruck, das Zeugnis sei nachlässig erstellt worden – ein indirektes Negativsignal.
Unleserliche Unterschrift ohne Namenszusatz: Es muss erkennbar sein, wer das Zeugnis unterschrieben hat.
2. Inhaltliche Fehler und Unvollständigkeiten
Unvollständige Tätigkeitsbeschreibung: Wenn wesentliche Aufgabenbereiche nicht erwähnt werden, kann dies Ihre Qualifikation für neue Stellen in Frage stellen.
Falsche Angaben zur Position: Ihre tatsächliche Position und Verantwortung müssen korrekt dargestellt werden.
Fehlende Bewertungen: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ohne Leistungs- oder Verhaltensbewertung ist unvollständig.
Widersprüchliche Aussagen: Wenn einerseits von “hervorragender Leistung” die Rede ist, andererseits aber negative Formulierungen auftauchen, liegt ein Widerspruch vor.
3. Falsche Tatsachenbehauptungen
Der Arbeitgeber ist zur Zeugniswahrheit verpflichtet. Er darf keine falschen Tatsachen behaupten. Folgende Fehler kommen häufig vor:
• Falsche Dauer des Arbeitsverhältnisses
• Falsche Positionsbezeichnung oder Hierarchieebene
• Erfundene negative Vorfälle oder Pflichtverletzungen
• Unterschlagung wichtiger Erfolge oder Projekte
• Falsche Angaben zum Grund des Ausscheidens
Solche falschen Tatsachenbehauptungen können Sie beweisen und müssen korrigiert werden. Bei nachweislich unwahren Negativbewertungen haben Sie einen klaren Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
✓ Checkliste: So prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis
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Sind alle formalen Anforderungen erfüllt? Unterschrift, Datum, korrekte Firmierung, keine Rechtschreibfehler?
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Ist die Tätigkeitsbeschreibung vollständig? Werden alle Ihre Aufgaben und Verantwortungsbereiche genannt?
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Wie lautet die Gesamtnote? Achten Sie auf die Formulierungen zur Leistungs- und Verhaltensbewertung (siehe Notenskala oben).
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Gibt es versteckte Negativformulierungen? Prüfen Sie auf typische Geheimcodes (siehe oben).
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Fehlen wichtige Aspekte? Werden Leistung, Verhalten, Erfolge, Dankes- und Zukunftswünsche erwähnt?
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Stimmen die Tatsachen? Sind Dauer, Position, Aufgaben korrekt dargestellt?
Wann haben Sie Anspruch auf Zeugnisberichtigung?
Sie haben Anspruch auf Zeugnisberichtigung, wenn Ihr Arbeitszeugnis fehlerhaft, unvollständig oder unangemessen negativ ist. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 GewO in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Gründe für eine Zeugnisberichtigung
1. Falsche Tatsachenbehauptungen: Der Arbeitgeber hat nachweislich unwahre Angaben gemacht (z.B. falsche Dauer, erfundene Pflichtverletzungen).
2. Fehlende Wohlwollung: Das Zeugnis ist unnötig negativ formuliert und erschwert Ihr berufliches Fortkommen ohne sachlichen Grund.
3. Unvollständigkeit: Wesentliche Aufgaben, Leistungen oder Erfolge fehlen.
4. Formale Mängel: Fehlende Unterschrift, falsches Datum, grobe Rechtschreibfehler.
5. Versteckte Negativbewertungen: Das Zeugnis enthält Geheimcodes oder mehrdeutige Formulierungen, die negativ interpretiert werden können.
Was können Sie fordern?
Sie haben grundsätzlich Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein korrigiertes Arbeitszeugnis ausstellt. Je nach Art des Mangels können Sie verlangen:
✓ Korrektur falscher Tatsachenangaben
✓ Ergänzung fehlender Aufgaben oder Erfolge
✓ Bessere Gesamtbewertung (wenn die bisherige nicht gerechtfertigt ist)
✓ Streichung negativer oder mehrdeutiger Formulierungen
✓ Ergänzung der Schlussformel (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)
Wichtig: Sie können nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ein besseres Zeugnis ausstellt, als Ihrer tatsächlichen Leistung entspricht. Die Zeugniswahrheit bleibt gewahrt. Sie können aber fordern, dass Ihre tatsächliche Leistung wohlwollend dargestellt wird.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Grenzen der Zeugnisberichtigung
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Der Arbeitnehmer kann nicht frei den Inhalt seines Zeugnisses bestimmen. Er kann aber verlangen, dass unwahre oder unnötig negative Formulierungen gestrichen oder abgeändert werden.
Waren Ihre Leistungen tatsächlich nur “befriedigend”, können Sie kein Zeugnis mit der Note “sehr gut” erzwingen. Waren Ihre Leistungen aber objektiv “gut”, darf der Arbeitgeber Sie nicht mit “befriedigend” bewerten – hier haben Sie Anspruch auf Zeugnisberichtigung.
Fristen für die Geltendmachung
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Geltendmachung eines Zeugnisanspruchs oder einer Zeugnisberichtigung. Theoretisch können Sie auch Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein Zeugnis fordern oder eine Korrektur verlangen.
In der Praxis gilt jedoch: Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es. Nach mehreren Jahren können sich Arbeitgeber oft nicht mehr an Details erinnern, Vorgesetzte haben das Unternehmen verlassen, Unterlagen sind nicht mehr verfügbar.
⚠️ Wichtig: Handeln Sie zeitnah!
Auch wenn es keine gesetzliche Frist gibt: Fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an und prüfen Sie es sofort. Reklamieren Sie Mängel innerhalb von 2-4 Wochen.
Arbeitsverträge oder Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten, die auch für Zeugnisansprüche gelten. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder lassen Sie ihn von einem Anwalt prüfen!
So gehen Sie gegen ein negatives Arbeitszeugnis vor
Sie haben ein negatives Arbeitszeugnis erhalten und möchten es korrigieren lassen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten.
Schritt 1: Arbeitszeugnis gründlich prüfen
Lesen Sie Ihr Arbeitszeugnis genau durch und achten Sie auf:
• Formale Fehler (Rechtschreibung, Unterschrift, Datum)
• Falsche Tatsachenangaben (Dauer, Position, Aufgaben)
• Die Gesamtnote (siehe Notenskala oben)
• Versteckte Negativformulierungen und Geheimcodes
• Fehlende Aspekte (Aufgaben, Erfolge, Schlussformel)
• Mehrdeutige oder widersprüchliche Aussagen
Tipp: Lassen Sie das Zeugnis auch von Dritten lesen. Oft erkennen andere Formulierungen, die Ihnen selbst nicht aufgefallen wären. Noch besser: Lassen Sie das Zeugnis von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Schritt 2: Mängel konkret benennen
Machen Sie eine Liste der konkreten Mängel. Formulieren Sie genau, was falsch ist und wie es richtig lauten sollte. Beispiel:
Mangel: “Die Leistungen entsprachen unseren Erwartungen” (= Note 4)
Gewünschte Formulierung: “Die Leistungen haben stets unseren Erwartungen entsprochen und waren zu unserer vollen Zufriedenheit” (= Note 2-3)
Je konkreter Sie die Mängel benennen können, desto besser. Bei falschen Tatsachenbehauptungen sollten Sie Beweise sammeln (z.B. Arbeitsvertrag, E-Mails, Projektnachweise).
Schritt 3: Arbeitgeber kontaktieren
Wenden Sie sich zunächst freundlich an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Viele Zeugnisfehler beruhen auf Unkenntnis oder Flüchtigkeit, nicht auf böser Absicht. Ein höfliches Anschreiben kann oft schon ausreichen:
“Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
vielen Dank für das mir ausgestellte Arbeitszeugnis vom [Datum]. Bei genauerer Prüfung sind mir jedoch einige Punkte aufgefallen, die ich gerne mit Ihnen besprechen möchte:
[Konkrete Mängel benennen]
Ich bitte Sie höflich, das Zeugnis entsprechend zu überarbeiten und mir ein korrigiertes Zeugnis zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name]”
Wichtig: Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage). Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben.
💡 Praxis-Tipp: Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder die Korrektur ablehnt, sollten Sie sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ein anwaltliches Schreiben hat mehr Gewicht und zeigt dem Arbeitgeber, dass Sie es ernst meinen. Oft lenken Arbeitgeber ein, sobald ein Anwalt involviert ist, um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.
Schritt 4: Anwaltliche Durchsetzung
Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt wird Ihre Ansprüche rechtlich fundiert geltend machen. Er wird:
• Das Zeugnis rechtlich bewerten und alle Mängel identifizieren
• Ein fundiertes Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber verfassen
• Konkrete Formulierungsvorschläge unterbreiten
• Mit dem Arbeitgeber verhandeln und eine Einigung anstreben
• Bei Bedarf Klage beim Arbeitsgericht erheben
In vielen Fällen kommt es nach anwaltlicher Intervention zu einer außergerichtlichen Einigung. Der Arbeitgeber stellt ein korrigiertes Zeugnis aus, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen muss.
Schritt 5: Klage beim Arbeitsgericht (falls nötig)
Wenn der Arbeitgeber auch nach anwaltlicher Aufforderung nicht einlenkt, bleibt nur der Gang zum Arbeitsgericht. Ihr Anwalt wird eine Zeugnisberichtigungsklage erheben.
Das Arbeitsgericht prüft, ob das Zeugnis fehlerhaft ist und ob Sie Anspruch auf Korrektur haben. Bei nachweislich falschen Tatsachen oder offensichtlich unzulässigen Formulierungen sind die Erfolgsaussichten gut.
🗓️ Typischer Ablauf: Zeugnisberichtigung durchsetzen
Zeugnis erhalten und prüfen
Sofort nach Erhalt gründlich durchlesen und Mängel identifizieren. Zeitrahmen: 1-2 Tage
Arbeitgeber kontaktieren
Freundliches Schreiben mit konkreten Korrekturwünschen, Frist 14 Tage. Zeitrahmen: 2-3 Wochen
Anwalt einschalten
Bei Ablehnung oder Ignorieren: Anwalt beauftragt rechtliche Schritte. Zeitrahmen: 2-4 Wochen
Verhandlungen oder Klage
Außergerichtliche Einigung oder Klage beim Arbeitsgericht. Zeitrahmen: 2-6 Monate
Korrigiertes Zeugnis erhalten
Arbeitgeber stellt berichtigtes Zeugnis aus (freiwillig oder gerichtlich angeordnet)
Wichtig: Im Arbeitsgerichtsprozess trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Die Gerichtskosten sind vergleichsweise niedrig. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind diese Kosten oft abgedeckt.
Beweislast und Darlegungspflichten
Bei der Zeugnisberichtigung stellt sich die Frage: Wer muss was beweisen? Die Beweislast ist unterschiedlich verteilt, je nachdem, welchen Mangel Sie geltend machen.
Bei falschen Tatsachenbehauptungen
Wenn Sie behaupten, dass im Arbeitszeugnis falsche Tatsachen stehen (z.B. falsche Dauer, falsche Position, erfundene Pflichtverletzungen), müssen Sie als Arbeitnehmer beweisen, dass die Angaben falsch sind.
Beispiel: Steht im Zeugnis, Sie seien “lediglich als einfacher Sachbearbeiter” tätig gewesen, Sie waren aber tatsächlich “Teamleiter”, müssen Sie dies belegen (z.B. durch Arbeitsvertrag, Organigramm, E-Mails, Zeugenaussagen).
Gut zu wissen: Bei objektiven Tatsachen (Dauer, Position, Aufgaben) ist die Beweislage meist klar. Hier haben Sie gute Chancen, wenn Sie Dokumente vorlegen können.
Bei Bewertungen (Leistung, Verhalten)
Schwieriger wird es bei Bewertungen. Wenn Sie behaupten, die Leistungsbewertung sei zu schlecht oder das Zeugnis verstoße gegen das Wohlwollensgebot, liegt die Darlegungslast zunächst bei Ihnen.
Sie müssen Indizien vortragen, die nahelegen, dass die Bewertung unzutreffend ist. Solche Indizien können sein:
• Positive Beurteilungen in der Vergangenheit (frühere Zeugnisse, Mitarbeitergespräche)
• Beförderungen oder Gehaltserhöhungen während der Beschäftigung
• Auszeichnungen, Prämien, Lob von Vorgesetzten
• Erfolgreiche Projekte, messbare Leistungen
• Widersprüche im Zeugnis selbst (z.B. positive Tätigkeitsbeschreibung, aber schlechte Gesamtnote)
Können Sie solche Indizien vorlegen, muss der Arbeitgeber substantiiert darlegen, warum die schlechte Bewertung gerechtfertigt ist. Die Beweislast verschiebt sich dann zum Arbeitgeber.
⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Beweislastverteilung
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt: Der Arbeitnehmer muss zunächst Tatsachen vortragen, die seine Behauptung stützen, das Zeugnis sei zu schlecht. Gelingt ihm dies, muss der Arbeitgeber darlegen und ggf. beweisen, dass die schlechte Bewertung der Wahrheit entspricht.
Bei mehrdeutigen Formulierungen (Geheimcodes) gilt: Der Arbeitnehmer muss darlegen, dass die Formulierung negativ verstanden werden kann. Der Arbeitgeber muss dann entweder eine eindeutige Formulierung wählen oder nachweisen, dass die negative Interpretation der Wahrheit entspricht.
Bei Verstößen gegen das Wohlwollensgebot
Wenn Sie argumentieren, das Zeugnis verstoße gegen das Wohlwollensgebot, müssen Sie darlegen, inwiefern die Formulierungen unnötig negativ oder missverständlich sind.
Beispiel: Die Formulierung “Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden” klingt oberflächlich positiv, wird aber als Hinweis auf mangelnde Leistung verstanden. Sie müssen darlegen, dass diese Formulierung in der Zeugnissprache negativ besetzt ist und Ihre berufliche Zukunft erschwert.
Der Arbeitgeber muss dann entweder eine wohlwollende, eindeutige Formulierung wählen oder nachweisen, dass Ihre Leistung tatsächlich so schlecht war, dass selbst eine wohlwollende Formulierung diese Bewertung ergibt.
📋 Beispiel aus der Praxis
Situation: Eine Arbeitnehmerin erhielt ein Zeugnis mit der Gesamtnote “zur Zufriedenheit” (Note 4). Sie legte dar: In den letzten drei Jahren erhielt sie stets positive Beurteilungen, wurde befördert und bekam zwei Gehaltserhöhungen. Zudem fehlte im Zeugnis die Schlussformel mit Dank und Zukunftswünschen.
Argumentation: Die Anwältin machte geltend, diese Bewertung widerspreche den objektiven Leistungsnachweisen (Beförderungen, Gehaltserhöhungen). Das Fehlen der Schlussformel sei ein weiteres Indiz für ungerechtfertigte Unzufriedenheit.
Ergebnis: Der Arbeitgeber konnte keine konkreten Leistungsmängel nachweisen. Das Gericht verpflichtete ihn, ein Zeugnis mit der Note “stets zur vollen Zufriedenheit” (Note 2) auszustellen und eine Schlussformel zu ergänzen.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Ein negatives Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen. Doch Sie müssen fehlerhafte oder unangemessen negative Formulierungen nicht hinnehmen. Das deutsche Arbeitsrecht gibt Ihnen umfassende Ansprüche auf ein korrektes, wohlwollendes Arbeitszeugnis.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
✓
Punkt 1: Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis
Nach § 109 GewO müssen Arbeitszeugnisse wahr und zugleich wohlwollend sein. Ein unnötig negatives Zeugnis verstößt gegen Ihre Rechte.
✓
Punkt 2: Geheimcodes entlarven
Viele Arbeitszeugnisse enthalten versteckte Negativbewertungen. Schulen Sie sich in der Zeugnissprache oder lassen Sie Ihr Zeugnis professionell prüfen.
✓
Punkt 3: Fordern Sie qualifizierte Zeugnisse
Ein einfaches Zeugnis ohne Leistungsbewertung wirkt wie ein verstecktes Negativzeugnis. Bestehen Sie auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis.
✓
Punkt 4: Handeln Sie schnell
Fordern Sie Ihr Zeugnis sofort nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an und reklamieren Sie Mängel innerhalb von 2-4 Wochen.
✓
Punkt 5: Schalten Sie bei Bedarf einen Anwalt ein
Ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht kennt die Zeugnissprache und kann Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen – oft ohne Gerichtsverfahren.
✓
Punkt 6: Belegen Sie Ihre Leistungen
Sammeln Sie Nachweise für Ihre guten Leistungen (frühere Zeugnisse, Beförderungen, Auszeichnungen), um die Beweislast zu Ihren Gunsten zu verschieben.
⚠️ Handeln Sie jetzt – schützen Sie Ihre berufliche Zukunft!
Ein schlechtes Arbeitszeugnis begleitet Sie über Jahre und kann zahlreiche Bewerbungen zum Scheitern bringen. Viele Arbeitnehmer merken erst nach Monaten, dass ihr Zeugnis problematisch ist – dann haben sie bereits wertvolle Zeit verloren.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis umgehend von einem Experten prüfen. Je früher Sie Mängel reklamieren, desto besser sind Ihre Chancen auf eine schnelle, unkomplizierte Korrektur.
Unsere Empfehlungen für Betroffene
Wenn Sie ein negatives oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis erhalten haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
1. Zeugnis sofort prüfen: Lesen Sie Ihr Zeugnis gründlich durch und achten Sie auf versteckte Negativformulierungen, Geheimcodes und formale Fehler.
2. Professionelle Zeugnisanalyse einholen: Lassen Sie Ihr Zeugnis von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Oft erkennen Laien problematische Formulierungen nicht.
3. Beweise sammeln: Dokumentieren Sie Ihre tatsächlichen Leistungen durch frühere Zeugnisse, Beförderungen, Auszeichnungen, Projekterfolge.
4. Arbeitgeber zeitnah kontaktieren: Fordern Sie binnen 2-4 Wochen eine Zeugnisberichtigung. Benennen Sie konkrete Mängel.
5. Bei Ablehnung rechtliche Schritte einleiten: Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte durchzusetzen. Ein korrektes Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihre berufliche Zukunft!
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.
Wir helfen Ihnen bei der Zeugnisberichtigung
Sie haben ein negatives Arbeitszeugnis erhalten? Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und Zeugnisberichtigung. Wir prüfen Ihr Zeugnis, beraten Sie zu Ihren Rechten und übernehmen die Durchsetzung – deutschlandweit.
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