AXA BU Ablehnung

AXA Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – So setzen Sie Ihre Rechte durch

Sie sind berufsunfähig, können Ihren Beruf nicht mehr ausüben – und die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt Ihren Antrag ab. Jahrelang haben Sie Beiträge gezahlt, doch jetzt, wo Sie die Leistung dringend brauchen, verweigert die Versicherung die Zahlung. Die Begründung: keine Berufsunfähigkeit feststellbar, abstrakte Verweisung möglich oder Vorerkrankungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie die AXA bei BU-Ablehnungen vorgeht, welche Rechte Sie haben und wie Sie erfolgreich gegen die Ablehnung vorgehen können.

AXA Berufsunfähigkeitsversicherung: Überblick

Die AXA ist einer der größten Versicherer in Deutschland und bietet verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Wie bei allen großen Versicherern gilt: Die AXA prüft BU-Anträge sehr genau – und lehnt in vielen Fällen ab, wenn sie rechtliche oder medizinische Ansatzpunkte findet.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist der konkrete Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben – nicht irgendein anderer Beruf.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Die Definition der Berufsunfähigkeit findet sich in den Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Vertrages. Die meisten AXA-BU-Verträge enthalten folgende Kernelemente:

Mindestgrad: 50% Berufsunfähigkeit erforderlich

Prognosezeitraum: Voraussichtlich mindestens 6 Monate

Berufsbezug: Bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf

Ursache: Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall

Wie prüft die AXA Berufsunfähigkeit?

Nach Ihrer Antragstellung bei der AXA durchläuft Ihr Fall mehrere Prüfschritte:

1. Antragsformular und Unterlagen: Sie reichen den BU-Antrag mit medizinischen Unterlagen ein (Arztberichte, Befunde, Gutachten).

2. Interne Prüfung: Die AXA prüft Ihre Unterlagen, oft unter Hinzuziehung eigener medizinischer Berater.

3. Gutachtenauftrag: In vielen Fällen beauftragt die AXA ein externes Gutachteninstitut mit der Begutachtung Ihres Gesundheitszustands.

4. Entscheidung: Basierend auf allen Unterlagen entscheidet die AXA über Leistung oder Ablehnung.

Das Problem: Die AXA arbeitet mit Gutachtern zusammen, die häufig zu versicherungsfreundlichen Ergebnissen kommen. Das ist kein Zufall, sondern System.

Sie haben Fragen zu Ihrem AXA-Fall? Kontaktieren Sie uns per WhatsApp für eine schnelle Ersteinschätzung.

Typische Ablehnungsgründe der AXA

Die AXA nutzt verschiedene Argumentationen, um BU-Leistungen abzulehnen. Viele dieser Ablehnungen sind angreifbar – wenn Sie wissen, wo die Schwachstellen liegen.

1. Keine Berufsunfähigkeit von mindestens 50%

Der häufigste Ablehnungsgrund: Die AXA argumentiert, dass Sie Ihren Beruf noch zu mehr als 50% ausüben könnten. Grundlage ist oft ein Gutachten, das Ihre Leistungsfähigkeit höher einschätzt als Ihre behandelnden Ärzte.

💡 Praxis-Tipp

Die Einschätzung Ihrer behandelnden Ärzte hat großes Gewicht – sie kennen Sie und Ihren Gesundheitszustand am besten. Wenn das AXA-Gutachten deutlich von den Einschätzungen Ihrer Ärzte abweicht, ist dies ein starkes Indiz für ein fehlerhaftes Gutachten. Holen Sie detaillierte Stellungnahmen Ihrer Ärzte ein, die die Berufsunfähigkeit konkret begründen.

2. Abstrakte Verweisung auf andere Tätigkeiten

Die AXA argumentiert, Sie könnten zwar Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, aber eine andere, abstrakt mögliche Tätigkeit wäre Ihnen noch zumutbar. Zum Beispiel: Ein Handwerker mit Rückenproblemen könnte theoretisch noch eine Bürotätigkeit ausüben.

Wichtig: Die abstrakte Verweisung ist nur zulässig, wenn Ihr Versicherungsvertrag dies ausdrücklich vorsieht. Viele moderne BU-Verträge – auch von der AXA – verzichten auf die abstrakte Verweisung. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen!

3. Vorerkrankungen nicht angegeben

Die AXA beruft sich auf Vorerkrankungen, die Sie angeblich bei Vertragsabschluss nicht angegeben haben. Argument: Hätten Sie die Erkrankung angegeben, hätte die AXA den Vertrag nicht oder nur mit Ausschlüssen abgeschlossen. Daher sei sie jetzt leistungsfrei.

Rechtlich gilt: Die Versicherung muss nachweisen, dass Sie eine arglistige Täuschung begangen haben – also bewusst und vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Bloße Ungenauigkeiten oder vergessene Bagatellerkrankungen reichen nicht aus.

4. Unzureichende medizinische Nachweise

Die AXA fordert immer mehr Unterlagen an: Arztberichte, Befunde, Gutachten, Fragebögen. Wenn Sie nicht alle Unterlagen vollständig einreichen, argumentiert die Versicherung, dass die Beweislage unzureichend sei.

Das ist eine typische Verzögerungstaktik: Die AXA zieht das Verfahren in die Länge und hofft, dass Sie entweder aufgeben oder einem niedrigen Vergleich zustimmen.

5. Psychische Erkrankungen: Besonders hohe Ablehnungsquote

BU-Anträge wegen psychischer Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Burnout) lehnt die AXA besonders häufig ab. Begründung: Psychische Erkrankungen seien schwer objektivierbar, die Diagnose unsicher, Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.

Wichtig: Auch psychische Erkrankungen können zur Berufsunfähigkeit führen – wenn sie entsprechend nachgewiesen sind. Die AXA muss psychische Berufsunfähigkeit genauso anerkennen wie körperliche, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

AXA-Gutachten: Wie die Versicherung vorgeht

Die AXA beauftragt regelmäßig externe Gutachter mit der Begutachtung Ihres Gesundheitszustands. Diese Gutachten sind oft der entscheidende Faktor für Leistung oder Ablehnung – und genau hier liegt ein großes Problem.

Welche Gutachter beauftragt die AXA?

Die AXA arbeitet mit verschiedenen Gutachteninstituten zusammen. Häufig beauftragte Institute sind:

IMB Institut für Medizinische Begutachtung (Hamburg)

MGI Medical Consulting International (Hamburg)

Medizinischer Dienst verschiedener regionaler Anbieter

Einzelgutachter aus verschiedenen Fachrichtungen

Das Problem: Diese Gutachter werden von der Versicherung bezahlt und haben ein wirtschaftliches Interesse daran, weitere Aufträge zu erhalten. Gutachten, die regelmäßig versicherungsfreundlich ausfallen, führen zu mehr Folgeaufträgen.

🎯 Typische Versicherungstaktiken bei Gutachten

Einseitige Fragestellung: Die AXA stellt dem Gutachter suggestive Fragen, die eine Ablehnung nahelegen. Zum Beispiel: „Ist der Versicherte noch in der Lage, leichte Bürotätigkeiten auszuüben?”
Kurze Untersuchungszeit: Der Gutachter untersucht Sie nur oberflächlich (oft nur 30-60 Minuten) – im Gegensatz zu Ihren behandelnden Ärzten, die Sie über Monate oder Jahre kennen.
Nichtbeachtung behandelnder Ärzte: Die Einschätzungen Ihrer langjährigen Ärzte werden als „parteiisch” abgetan, während das versicherungsbeauftragte Gutachten als „objektiv” dargestellt wird.

Wie können Sie AXA-Gutachten anfechten?

Ein Gutachten der AXA ist kein Urteil – es ist eine medizinische Meinung, die Sie anzweifeln und widerlegen können. So gehen Sie vor:

✓ Checkliste: Gutachten anfechten

✓ Punkt 1: Detaillierte Stellungnahmen Ihrer Ärzte einholen
Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten ausführliche Stellungnahmen geben, die das Gutachten widerlegen. Ihre Ärzte kennen Ihren Gesundheitszustand am besten.
✓ Punkt 2: Fachliche Fehler identifizieren
Lassen Sie das Gutachten von einem unabhängigen Facharzt oder einem spezialisierten Anwalt prüfen. Oft enthalten AXA-Gutachten medizinische Fehler oder unzutreffende Schlussfolgerungen.
✓ Punkt 3: Gegengutachten erstellen lassen
Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit einem Gegengutachten. Die Kosten tragen Sie zunächst selbst – bei Erfolg muss die AXA diese jedoch erstatten.
✓ Punkt 4: Gerichtliches Sachverständigenverfahren
Im Klageverfahren bestellt das Gericht einen neutralen Sachverständigen. Dieser ist nicht von der Versicherung bezahlt und erstellt ein unabhängiges Gutachten.


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Abstrakte Verweisung bei der AXA

Die abstrakte Verweisung ist eine der häufigsten Ablehnungsgründe – und gleichzeitig einer der rechtlich angreifbarsten.

Was ist abstrakte Verweisung?

Die Versicherung argumentiert: Sie können Ihren bisherigen Beruf zwar nicht mehr ausüben, aber es gibt andere Tätigkeiten, die Sie theoretisch noch ausüben könnten – auch wenn Sie diese Tätigkeiten nie gelernt haben und es keine konkreten Arbeitsplätze gibt.

Beispiel: Ein Dachdecker mit schweren Rückenproblemen kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die AXA verweist ihn abstrakt auf eine „leichte Bürotätigkeit” – obwohl er keine kaufmännische Ausbildung hat und es für ihn faktisch unmöglich wäre, eine solche Stelle zu finden.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Abstrakte vs. Konkrete Verweisung

Es gibt zwei Arten der Verweisung:

Abstrakte Verweisung: Die Versicherung muss nur theoretisch darlegen, dass andere Tätigkeiten möglich wären. Sie muss keinen konkreten Arbeitsplatz benennen.

Konkrete Verweisung: Die Versicherung muss konkret nachweisen, dass Sie eine andere Tätigkeit tatsächlich ausüben können und diese Ihnen auch zugemutet werden kann (Ausbildung, Arbeitsmarkt, Lebensstellung).

Wichtig: Viele moderne BU-Verträge – auch von der AXA – haben die abstrakte Verweisung ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen! Wenn Ihr Vertrag keine abstrakte Verweisung vorsieht, ist eine Ablehnung aus diesem Grund rechtswidrig.

Wann ist abstrakte Verweisung unzulässig?

Selbst wenn Ihr Vertrag die abstrakte Verweisung grundsätzlich erlaubt, ist sie in folgenden Fällen unzulässig oder eingeschränkt:

Keine berufliche Qualifikation: Wenn die Verweisungstätigkeit eine völlig andere Ausbildung erfordert, die Sie nicht haben

Erheblicher sozialer Abstieg: Wenn die Verweisungstätigkeit einen massiven Statusverlust bedeutet

Gesundheitliche Einschränkungen: Wenn Ihre Erkrankung auch die Verweisungstätigkeit beeinträchtigt

Faktisch kein Arbeitsmarkt: Wenn für die abstrakte Tätigkeit praktisch keine Arbeitsplätze existieren

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Ihre Rechte als Versicherungsnehmer

Als Versicherungsnehmer haben Sie weitreichende Rechte – auch wenn die AXA zunächst ablehnt. Wichtig ist, dass Sie diese Rechte kennen und konsequent durchsetzen.

Recht auf Einsicht in alle Unterlagen

Sie haben das Recht, alle Unterlagen einzusehen, die die AXA zu Ihrem Fall gesammelt hat. Das umfasst:

• Gutachten und Arztberichte

• Interne Vermerke und Prüfungsunterlagen

• Korrespondenz mit Gutachtern und Ärzten

• Alle sonstigen Dokumente zu Ihrem Versicherungsfall

Fordern Sie diese Unterlagen schriftlich an – die AXA muss sie Ihnen zur Verfügung stellen.

Recht auf Begründung der Ablehnung

Die AXA muss Ihnen detailliert begründen, warum sie die Leistung ablehnt. Eine pauschale Ablehnung wie „Berufsunfähigkeit liegt nicht vor” reicht nicht aus. Die Begründung muss enthalten:

• Welcher konkrete Ablehnungsgrund vorliegt

• Auf welche Vertragsklauseln sich die AXA beruft

• Welche medizinischen oder tatsächlichen Feststellungen die Ablehnung stützen

• Welche Beweismittel (Gutachten, Arztberichte) herangezogen wurden

Recht auf gerichtliche Überprüfung

Wenn die AXA ablehnt, können Sie Klage einreichen. Das Gericht überprüft unabhängig, ob die Ablehnung rechtmäßig ist. Im Verfahren:

• Bestellt das Gericht einen neutralen Sachverständigen

• Werden alle Beweismittel objektiv geprüft

• Kann die Versicherung nicht einfach auf ihr eigenes Gutachten verweisen

• Haben Sie die Chance auf vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche

⚠️ Wichtig: Fristen beachten!

Ansprüche aus der BU-Versicherung verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben. Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung nicht – nur eine Klageerhebung oder ein Mahnbescheid.

So gehen Sie gegen die AXA-Ablehnung vor

Wenn die AXA Ihren BU-Antrag ablehnt, sollten Sie strategisch und überlegt vorgehen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Ablehnung genau prüfen

Lesen Sie die Ablehn ung der AXA sorgfältig durch. Auf welche Gründe beruft sich die Versicherung? Welche Gutachten oder Beweismittel werden genannt? Notieren Sie sich alle Punkte, die Sie für angreifbar halten.

Schritt 2: Alle Unterlagen anfordern

Fordern Sie von der AXA alle Unterlagen an, die zu Ihrem Fall existieren. Das gibt Ihnen einen vollständigen Überblick und zeigt mögliche Schwachstellen in der Argumentation der Versicherung.

Schritt 3: Widerspruch einlegen

Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Ihr Widerspruchsschreiben sollte:

• Die Ablehnung klar benennen (Datum, Aktenzeichen)

• Die Ablehnungsgründe im Einzelnen widerlegen

• Eigene Beweismittel beifügen (Ärztliche Stellungnahmen, Befunde)

• Eine konkrete Frist zur Neubewertung setzen (z.B. 14 Tage)

• Mit rechtlichen Schritten drohen

💡 Praxis-Tipp

Ein durch einen spezialisierten Anwalt erstellter Widerspruch hat deutlich mehr Durchschlagskraft. Die AXA erkennt, dass Sie professionelle Unterstützung haben und bereit sind, Ihre Rechte bis zum Ende durchzusetzen. Viele Fälle werden nach einem fundierten anwaltlichen Widerspruchsschreiben außergerichtlich reguliert.

Schritt 4: Anwalt einschalten

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die Taktiken der AXA, kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen und weiß, an welchen Stellen die Argumentation der Versicherung angreifbar ist.

Ihr Anwalt wird:

• Ihre Unterlagen und die Ablehnung rechtlich prüfen

• Ein fundiertes Aufforderungsschreiben erstellen

• Mit der AXA verhandeln

• Bei Bedarf Klage einreichen und das Verfahren führen

• Einen unabhängigen Gutachter beauftragen

Schritt 5: Klage einreichen (falls nötig)

Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern, bleibt der Gang vor Gericht. Das gerichtliche Verfahren bietet Ihnen die Chance auf unabhängige Begutachtung durch einen neutralen Sachverständigen – und auf vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wichtig: Bei BU-Streitigkeiten gewinnen Versicherungsnehmer in vielen Fällen – wenn sie fachlich gut vertreten sind und die medizinischen Nachweise stimmen.

Fristen und Verjährung

Bei der Durchsetzung von BU-Ansprüchen gegen die AXA spielen Fristen eine entscheidende Rolle.

⚠️ Wichtig: Verjährungsfristen beachten!

BU-Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem:

• die Berufsunfähigkeit eingetreten ist

• Sie Kenntnis von der Berufsunfähigkeit erlangt haben

Beispiel: Sie werden am 15. März 2023 berufsunfähig und wissen das auch. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

⚠️ Ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung NICHT! Nur eine Klageerhebung, ein Mahnbescheid oder ein Anerkenntnis der AXA stoppt die Frist.

Meldefristen bei Berufsunfähigkeit

Die AXA-Versicherungsbedingungen enthalten in der Regel eine Pflicht zur unverzüglichen Meldung der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet:

• Meldung innerhalb weniger Wochen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

• Bei längerer Verzögerung: Nachvollziehbare Gründe erforderlich

• Schriftliche Meldung empfohlen

Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch zum Verlust des Anspruchs – nur wenn die AXA nachweist, dass ihr durch die Verspätung ein Nachteil entstanden ist.

Praktische Handlungsempfehlungen

Wenn die AXA Ihre BU-Leistung ablehnt, sollten Sie strategisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Handlungsempfehlungen:

🗓️ Typischer Ablauf: Von der Ablehnung zur Leistung

1
AXA lehnt ab
Sie erhalten die schriftliche Ablehnung Ihres BU-Antrags. Prüfen Sie die Begründung genau und bewahren Sie alle Unterlagen auf.
2
Unterlagen anfordern
Fordern Sie alle Unterlagen von der AXA an (Gutachten, interne Vermerke, Arztberichte). Sie haben ein Recht auf Einsicht.
3
Ärztliche Stellungnahmen einholen
Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten detaillierte Stellungnahmen geben, die Ihre Berufsunfähigkeit bestätigen und das AXA-Gutachten widerlegen.
4
Widerspruch einlegen
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, widerlegen Sie die Ablehnungsgründe mit Ihren Beweismitteln, setzen Sie eine Frist (z.B. 14 Tage).
5
Anwalt beauftragen
Ein spezialisierter Anwalt prüft Ihre Erfolgsaussichten, erstellt ein fundiertes Aufforderungsschreiben und verhandelt mit der AXA.
6
Klage einreichen (bei Bedarf)
Wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt wird, reicht Ihr Anwalt Klage ein. Das Gericht bestellt einen neutralen Sachverständigen.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sollte hinzugezogen werden, wenn:

• Die AXA die Leistung ablehnt und komplexe Gründe anführt

• Ein Gutachten vorliegt, das Sie für fehlerhaft halten

• Die AXA sich auf abstrakte Verweisung beruft

• Die erwartete BU-Rente erheblich ist (z.B. €1.000+ monatlich über Jahre)

• Sie sich im Umgang mit der Versicherung überfordert fühlen

• Die Verjährungsfrist näher rückt

💡 Praxis-Tipp

BU-Streitigkeiten mit der AXA sind oft komplex und langwierig. Ein Anwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht kennt die Taktiken der AXA, hat Erfahrung mit typischen Ablehnungsgründen und weiß, wie Gutachten erfolgreich angefochten werden. Die Investition in anwaltliche Hilfe lohnt sich – gerade bei hohen BU-Renten, die über Jahre gezahlt werden sollen.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

✓ Punkt 1: Ablehnung nicht hinnehmen
Eine Ablehnung der AXA ist nicht das letzte Wort. Viele Ablehnungen sind rechtlich angreifbar – insbesondere wenn sie auf fragwürdigen Gutachten oder abstrakter Verweisung basieren.
✓ Punkt 2: Gutachten kritisch prüfen
AXA-Gutachten sind oft einseitig und versicherungsfreundlich. Lassen Sie sie von Ihren behandelnden Ärzten oder einem unabhängigen Gutachter überprüfen.
✓ Punkt 3: Abstrakte Verweisung anfechten
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen: Wenn Ihr Vertrag keine abstrakte Verweisung vorsieht, ist eine Ablehnung aus diesem Grund rechtswidrig.
✓ Punkt 4: Fristen beachten
BU-Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Handeln Sie rechtzeitig – ein einfaches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung nicht.
✓ Punkt 5: Stellungnahmen Ihrer Ärzte einholen
Ihre behandelnden Ärzte kennen Sie am besten. Lassen Sie sich detaillierte Stellungnahmen geben, die das AXA-Gutachten widerlegen und Ihre Berufsunfähigkeit bestätigen.
✓ Punkt 6: Fachanwalt einschalten
Bei BU-Streitigkeiten mit der AXA ist anwaltliche Unterstützung oft entscheidend. Ein spezialisierter Anwalt kennt die Taktiken der Versicherung und setzt Ihre Rechte effektiv durch.

⚠️ Handeln Sie jetzt!

Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die AXA nutzt Verzögerungstaktiken und hofft, dass Sie aufgeben oder einem niedrigen Vergleich zustimmen.

Sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig – mit professioneller rechtlicher Unterstützung haben Sie gute Chancen auf erfolgreiche Durchsetzung.

⚖️ Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.

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Häufig gestellte Fragen zur AXA BU

Warum lehnt die AXA so viele BU-Anträge ab?

Die AXA prüft BU-Anträge sehr genau und nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten, um Leistungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Dazu gehören versicherungsfreundliche Gutachten, die Berufung auf abstrakte Verweisung und das Anzweifeln der medizinischen Nachweise. Dies ist bei großen Versicherern üblich – bedeutet aber nicht, dass die Ablehnung rechtmäßig ist.

Kann ich ein AXA-Gutachten anfechten?

Ja, unbedingt! AXA-Gutachten sind oft einseitig und fehlerhaft. Sie können Gegengutachten einholen, detaillierte Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzte vorlegen und im Klageverfahren auf einen neutralen gerichtlichen Sachverständigen bestehen. Viele AXA-Gutachten halten einer kritischen Überprüfung nicht stand.

Was ist abstrakte Verweisung bei der AXA?

Bei der abstrakten Verweisung argumentiert die AXA, dass Sie zwar Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, aber theoretisch andere Tätigkeiten möglich wären. Wichtig: Viele moderne AXA-Verträge haben die abstrakte Verweisung ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen – wenn keine abstrakte Verweisung vereinbart ist, ist eine Ablehnung aus diesem Grund rechtswidrig.

Wie lange dauert ein BU-Streit mit der AXA?

Das hängt vom Einzelfall ab. Außergerichtlich können Streitigkeiten nach einigen Monaten beigelegt werden, wenn die Beweislage eindeutig ist und ein spezialisierter Anwalt Druck ausübt. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel 1-2 Jahre, in komplexen Fällen auch länger. Wichtig: Mit anwaltlicher Unterstützung verkürzt sich die Dauer oft erheblich.

Zahlt die AXA bei psychischen Erkrankungen?

Ja, die AXA muss auch bei psychischen Erkrankungen (Depression, Angststörungen, Burnout) leisten – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings lehnt die AXA solche Fälle besonders häufig ab, weil psychische Erkrankungen schwerer objektiv nachzuweisen sind. Wichtig: Holen Sie detaillierte fachärztliche Stellungnahmen ein und lassen Sie sich anwaltlich unterstützen.

Was kostet ein Anwalt für BU-Streitigkeiten mit der AXA?

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert (Höhe der BU-Rente über die Vertragslaufzeit). Bei Erfolg muss die AXA die Kosten tragen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten nach erteilter Deckungszusage. Viele Kanzleien – auch wir – bieten eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen.

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