Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnis ohne Schlussformel – Haben Sie Anspruch auf Ergänzung?
Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten, doch die Dankes- und Wunschformel fehlt? Viele Arbeitnehmer fragen sich: Habe ich darauf einen rechtlichen Anspruch?
📑 Inhaltsverzeichnis
Das Arbeitszeugnis ist für Ihre berufliche Zukunft von entscheidender Bedeutung. Es dokumentiert nicht nur Ihre Tätigkeiten und Leistungen, sondern gibt auch Aufschluss über die Wertschätzung Ihres ehemaligen Arbeitgebers. Die Dankes- und Wunschformel am Ende des Zeugnisses spielt dabei eine wichtige Rolle.
Doch was, wenn diese Schlussformel fehlt oder nur unvollständig ist? Haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wann die Dankes- und Wunschformel eingefügt werden muss und wie Sie vorgehen, wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert.
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Was ist die Dankes- und Wunschformel?
Die Dankes- und Wunschformel (auch Schlussformel genannt) ist der abschließende Satz eines Arbeitszeugnisses. Sie besteht in der Regel aus zwei Elementen:
- 1.Dankesformel: Der Arbeitgeber bedankt sich für die geleistete Arbeit
- 2.Wunschformel: Der Arbeitgeber wünscht für die Zukunft alles Gute
Eine typische vollständige Schlussformel lautet beispielsweise: “Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen Herrn/Frau [Name] für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.”
⚖️ Rechtlicher Hintergrund
Das Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das ihre Leistungen fair und wahrheitsgemäß darstellt. Die Schlussformel gehört zur üblichen Form eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Die Dankes- und Wunschformel ist mehr als nur eine Höflichkeitsfloskel. Ihr Fehlen kann von zukünftigen Arbeitgebern als versteckter Hinweis auf Probleme im Arbeitsverhältnis interpretiert werden – selbst wenn das nicht der Wahrheit entspricht.
Rechtliche Grundlagen: Gibt es einen Anspruch?
Die zentrale Frage lautet: Haben Sie als Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Dankes- und Wunschformel?
Die Antwort ist differenziert. Das Gesetz selbst schreibt die Schlussformel nicht ausdrücklich vor. Jedoch haben Arbeitsgerichte in zahlreichen Entscheidungen klargestellt:
- ✓Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis sollte standardmäßig eine Dankes- und Wunschformel enthalten
- ✓Das Fehlen der Schlussformel kann als versteckte negative Aussage gewertet werden
- ✓Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis (§ 109 Abs. 2 GewO)
- ✓Die Schlussformel gehört zur üblichen Form eines Zeugnisses
💡 Praxis-Tipp
Wenn Ihr Arbeitszeugnis keine Dankes- und Wunschformel enthält, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. Zukünftige Arbeitgeber könnten dies als Hinweis auf schwerwiegende Probleme interpretieren – etwa auf Diebstahl, Betrug oder andere gravierende Pflichtverletzungen.
Wann besteht kein Anspruch?
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der Arbeitgeber berechtigt ist, die Schlussformel wegzulassen:
- ●Schwere Pflichtverletzungen: Bei erheblichem Fehlverhalten (z.B. Diebstahl, Betrug, Gewalt)
- ●Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund gravierender Verstöße beendet wurde
- ●Straftaten: Bei nachgewiesenen Straftaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
In diesen Fällen muss der Arbeitgeber die fehlende Schlussformel jedoch nicht begründen – das Weglassen allein ist ausreichend. Die Wahrheitspflicht des Arbeitgebers bleibt bestehen.
Bedeutung der Schlussformel für Ihre Bewerbung
Warum ist die Dankes- und Wunschformel überhaupt so wichtig? Weil Personalverantwortliche geschult sind, Arbeitszeugnisse zwischen den Zeilen zu lesen. Ein fehlendes Element kann mehr aussagen als das, was im Zeugnis steht.
Was Personaler denken könnten:
📋 Beispiel aus der Praxis
Situation: Ein Bewerber reicht ein Arbeitszeugnis ein, das inhaltlich sehr gut formuliert ist – doch die Dankes- und Wunschformel fehlt komplett.
Interpretation des Personalers: “Warum fehlt die Schlussformel? Gab es Probleme, die so schwerwiegend waren, dass der ehemalige Arbeitgeber sich nicht für die Zusammenarbeit bedanken wollte? Hat der Bewerber gestohlen oder betrogen?”
Diese negative Interpretation erfolgt oft unbewusst und kann Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erheblich mindern – selbst wenn die fehlende Formel keine tatsächlichen Gründe hat.
Varianten der Schlussformel und ihre Bedeutung
Nicht jede Dankes- und Wunschformel ist gleich. Es gibt feine Abstufungen, die unterschiedliche Wertschätzung ausdrücken:
| Formulierung | Bedeutung |
|---|---|
| “Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.” | Sehr gut – Höchste Wertschätzung |
| “Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen alles Gute.” | Gut – Standard-Formulierung |
| “Wir wünschen für die Zukunft alles Gute.” | Befriedigend – Dank fehlt |
| (Keine Schlussformel) | Mangelhaft – Signal für schwere Probleme |
Achten Sie daher nicht nur darauf, ob eine Schlussformel vorhanden ist, sondern auch wie sie formuliert ist.
Wann muss der Arbeitgeber die Schlussformel einfügen?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen (das neben den Tätigkeiten auch Ihre Leistungen und Ihr Verhalten bewertet), gehört die Dankes- und Wunschformel zur üblichen Form dazu.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- 1.Reguläres Arbeitsverhältnis: Sie waren ordnungsgemäß beschäftigt (nicht nur Praktikum oder sehr kurze Beschäftigung)
- 2.Keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen: Kein gravierendes Fehlverhalten, das eine fristlose Kündigung rechtfertigte
- 3.Qualifiziertes Zeugnis: Sie haben ein qualifiziertes (nicht nur einfaches) Zeugnis verlangt
- 4.Arbeitsverhältnis beendet: Das Arbeitsverhältnis ist tatsächlich beendet (bei laufendem Arbeitsverhältnis besteht nur Anspruch auf Zwischenzeugnis)
⚠️ Wichtig: Beweislast
Wenn der Arbeitgeber die Dankes- und Wunschformel weglässt und behauptet, es gäbe schwerwiegende Gründe dafür, muss er diese Gründe beweisen. Sie als Arbeitnehmer müssen nicht nachweisen, dass Sie nichts Falsches getan haben.
Sonderfälle:
In bestimmten Situationen kann die Rechtslage komplexer sein:
- ●Befristetes Arbeitsverhältnis: Anspruch besteht auch bei befristeten Verträgen
- ●Probezeit: Bei Kündigung in der Probezeit kann die Schlussformel reduziert ausfallen
- ●Aufhebungsvertrag: Anspruch besteht grundsätzlich auch nach einvernehmlicher Beendigung
- ●Betriebsbedingte Kündigung: Hier sollte die Schlussformel besonders positiv ausfallen, da keine Gründe in Ihrer Person vorlagen
Die genaue Beurteilung Ihres Falls sollte durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen. Kontaktieren Sie uns per WhatsApp für eine schnelle Einschätzung.
Zeugnis ohne Schlussformel – was sollten Sie tun?
Sie haben ein Arbeitszeugnis erhalten, das keine oder nur eine unzureichende Dankes- und Wunschformel enthält? So gehen Sie vor:
✓ Checkliste: Erste Schritte
- 1.Zeugnis prüfen: Fehlt die Schlussformel komplett oder ist sie nur unvollständig/schwach formuliert?
- 2.Gründe ermitteln: Gab es objektiv schwerwiegende Pflichtverletzungen? (Seien Sie ehrlich zu sich selbst)
- 3.Gespräch suchen: Sprechen Sie zunächst freundlich mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber
- 4.Schriftlich reklamieren: Fordern Sie schriftlich die Ergänzung/Korrektur des Zeugnisses
- 5.Frist setzen: Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 2 Wochen) zur Nachbesserung
Musterformulierung für Ihr Anschreiben:
Betreff: Arbeitszeugnis – Bitte um Ergänzung der Dankes- und Wunschformel
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
vielen Dank für das mir ausgestellte Arbeitszeugnis vom [Datum]. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass die übliche Dankes- und Wunschformel fehlt.
Da ich während meiner Tätigkeit keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen begangen habe und das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde, bitte ich Sie höflich, das Zeugnis um eine angemessene Schlussformel zu ergänzen.
Ich bitte um Zusendung des korrigierten Zeugnisses bis zum [Datum – 2 Wochen später].
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Wichtig: Bleiben Sie sachlich und höflich. Ein aggressiver Ton kann kontraproduktiv sein und die Situation verschärfen.
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert:
Falls Ihr ehemaliger Arbeitgeber auf Ihre schriftliche Aufforderung nicht reagiert oder die Ergänzung ablehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- ●Anwaltliches Schreiben: Ein Anwaltsschreiben zeigt, dass Sie es ernst meinen und kann oft bereits zur Einigung führen
- ●Klage beim Arbeitsgericht: Als letztes Mittel können Sie auf Zeugnisberichtigung klagen
- ●Betriebsrat einschalten: Falls vorhanden, kann der Betriebsrat vermittelnd tätig werden
Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Eine anwaltliche Beratung kann Ihre Chancen realistisch einschätzen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitszeugnis?
Durchsetzung Ihres Anspruchs
Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern, bleibt nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Hier gilt es, strategisch vorzugehen.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage:
- ✓Außergerichtliche Aufforderung: Sie haben den Arbeitgeber bereits schriftlich zur Ergänzung aufgefordert
- ✓Keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen: Es gab keine objektiv gravierenden Verstöße Ihrerseits
- ✓Beweislage: Sie können nachweisen, dass Ihre Leistungen und Ihr Verhalten in Ordnung waren
- ✓Frist beachtet: Sie haben zeitnah nach Erhalt des Zeugnisses reagiert
⚠️ Wichtig: Fristen beachten!
Für die Klage auf Zeugnisberichtigung gibt es keine gesetzliche Frist. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten – je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Empfehlung: Reagieren Sie innerhalb von 2-3 Monaten nach Erhalt des Zeugnisses. Spätestens nach einem Jahr wird es kritisch.
Ablauf des gerichtlichen Verfahrens:
🗓️ Typischer Ablauf
Schritt 1
Klageeinreichung: Ihr Anwalt reicht die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein
Schritt 2
Gütetermin: Das Gericht lädt beide Parteien zu einem Gütetermin ein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden
Schritt 3
Kammertermin: Falls keine Einigung zustande kommt, findet ein Kammertermin zur Beweisaufnahme statt
Schritt 4
Urteil: Das Gericht entscheidet, ob der Arbeitgeber das Zeugnis ergänzen muss
Kosten und Dauer:
Die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens hängen vom Streitwert ab. Dieser wird bei Zeugnisstreitigkeiten oft mit etwa 1.000 bis 3.000 Euro angesetzt.
- ●Gerichtskosten: In der ersten Instanz relativ gering (ca. 200-500 Euro)
- ●Anwaltskosten: Abhängig vom Streitwert und Aufwand
- ●Kostenrisiko: Im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang
- ●Dauer: Ein Verfahren dauert in der Regel 3-6 Monate
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Viele Arbeitnehmer haben über ihre Rechtsschutzversicherung Deckung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Die Dankes- und Wunschformel ist mehr als nur eine Höflichkeitsfloskel – sie ist ein wichtiger Bestandteil eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Ihr Fehlen kann von zukünftigen Arbeitgebern als versteckter Hinweis auf schwerwiegende Probleme interpretiert werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- ✓Punkt 1: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
- ✓Punkt 2: Das Fehlen der Schlussformel kann Ihre Bewerbungschancen erheblich mindern
- ✓Punkt 3: Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen darf der Arbeitgeber die Formel weglassen
- ✓Punkt 4: Reagieren Sie zeitnah und fordern Sie schriftlich die Ergänzung
- ✓Punkt 5: Eine anwaltliche Unterstützung erhöht Ihre Erfolgsaussichten deutlich
- ✓Punkt 6: Im Zweifel haben Sie bessere Chancen vor Gericht als der Arbeitgeber
⚠️ Handeln Sie jetzt!
Je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie ein unvollständiges Arbeitszeugnis haben:
- → Reagieren Sie innerhalb von 2-3 Monaten
- → Lassen Sie Ihr Zeugnis von einem Experten prüfen
- → Fordern Sie schriftlich die Ergänzung
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.
Ein unvollständiges Arbeitszeugnis kann Ihre berufliche Zukunft beeinträchtigen. Lassen Sie sich nicht von einem fehlenden Satz Ihre Chancen nehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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