wann zahlt die berufsunfaehigkeitsversicherung

BU-Versicherung Vorerkrankung verschwiegen – Was tun?

Anzeigepflichtverletzung, Vertragsanfechtung und Ihre Handlungsmöglichkeiten – ein Überblick.

Sie haben einen Leistungsantrag bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt – und nun wirft Ihnen die Versicherung vor, bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen zu haben. Die Versicherung droht mit Rücktritt oder Anfechtung. Was bedeutet das für Sie?

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist, welche Rechtsfolgen drohen und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe wehren können. Wir zeigen Ihnen die entscheidenden Unterschiede zwischen Rücktritt, Kündigung und Anfechtung – und welche Verteidigungsstrategien Erfolg versprechen.

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1. Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen beziehen sich typischerweise auf Erkrankungen, Beschwerden, Behandlungen und Arztbesuche der letzten fünf bis zehn Jahre. Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist in § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Sie müssen nur Fragen beantworten, die der Versicherer Ihnen in Textform gestellt hat. Spontane Offenbarungspflichten gibt es grundsätzlich nicht – Sie müssen also nicht von sich aus Umstände mitteilen, nach denen nicht gefragt wurde.

Entscheidend ist: Sie müssen nur das angeben, wonach konkret gefragt wurde. Fragt die Versicherung nach “Erkrankungen”, müssen Sie keine bloßen Beschwerden angeben. Fragt sie nach “Arztbesuchen”, müssen Sie auch Routineuntersuchungen nennen. Die genaue Formulierung der Fragen ist daher von zentraler Bedeutung.

Was fällt unter die Anzeigepflicht?

Typische Gesundheitsfragen betreffen Erkrankungen und Beschwerden der Wirbelsäule, Gelenke und Muskeln, psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ambulante und stationäre Behandlungen sowie regelmäßige Medikamenteneinnahme. Auch scheinbar harmlose Beschwerden wie gelegentliche Rückenschmerzen oder Kopfschmerzen können relevant sein, wenn danach gefragt wurde.

💡 Praxis-Tipp

Bewahren Sie alle Unterlagen zum Vertragsabschluss auf: Antragsformular, Gesundheitsfragen, Beratungsprotokolle. Diese Dokumente sind entscheidend, wenn die Versicherung Jahre später eine Anzeigepflichtverletzung behauptet. Nur so können Sie nachweisen, welche Fragen gestellt wurden und wie Sie geantwortet haben.

2. Welche Folgen hat eine Anzeigepflichtverletzung?

Hat der Versicherer festgestellt, dass Sie bei Vertragsabschluss Angaben nicht oder falsch gemacht haben, stehen ihm verschiedene Reaktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Welche Rechte der Versicherer hat, hängt davon ab, ob Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder nur leicht fahrlässig verletzt haben.

🎯 Die möglichen Rechtsfolgen im Überblick

Rücktritt vom Vertrag: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Folge: Der Vertrag wird rückwirkend aufgelöst, gezahlte Beiträge verfallen, Leistungsansprüche entfallen.

Kündigung: Bei grob fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer alternativ kündigen. Der Vertrag endet dann für die Zukunft, bisherige Leistungen bleiben aber bestehen.

Vertragsanpassung: Bei leicht fahrlässiger Verletzung kann der Versicherer den Vertrag nachträglich anpassen – etwa durch höhere Beiträge oder Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen.

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Bei Arglist kann der Versicherer den Vertrag anfechten. Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig.

Die Beweislast für das Verschulden liegt grundsätzlich beim Versicherer. Er muss nachweisen, dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In der Praxis versuchen Versicherer jedoch häufig, aus dem bloßen Umstand der falschen Angabe auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu schließen – was rechtlich oft nicht haltbar ist.

⚠️ Wichtig zu wissen

Ein Rücktritt oder eine Anfechtung bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung im Recht ist. Viele Rücktrittserklärungen sind rechtlich angreifbar – etwa weil Fristen versäumt wurden, die Kausalität fehlt oder kein ausreichendes Verschulden vorliegt. Lassen Sie jede Erklärung der Versicherung anwaltlich prüfen.

3. Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung – die Unterschiede

Versicherer verwenden oft verschiedene Begriffe, wenn sie auf eine Anzeigepflichtverletzung reagieren. Für Sie als Versicherungsnehmer ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen – denn sie haben erhebliche Auswirkungen auf Ihre Rechtsposition.

Der Rücktritt (§ 19 Abs. 2 VVG)

Beim Rücktritt wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. Die Versicherung muss keine Leistungen erbringen – auch nicht für Versicherungsfälle, die mit der verschwiegenen Vorerkrankung nichts zu tun haben. Die gezahlten Beiträge behält der Versicherer in der Regel. Der Rücktritt setzt voraus, dass Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Die Kündigung (§ 19 Abs. 3 VVG)

Die Kündigung beendet den Vertrag nur für die Zukunft. Leistungsansprüche, die vor der Kündigung entstanden sind, bleiben grundsätzlich bestehen. Die Kündigung ist für Sie daher weniger einschneidend als der Rücktritt. Sie kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vorliegen.

Die Anfechtung wegen Arglist (§ 123 BGB)

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist die schärfste Waffe des Versicherers. Bei erfolgreicher Anfechtung gilt der Vertrag als von Anfang an nichtig. Anders als beim Rücktritt gilt hier keine Frist – die Anfechtung ist auch nach mehr als zehn Jahren noch möglich. Allerdings muss der Versicherer Arglist nachweisen, was in der Praxis oft schwierig ist.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Kausalität

Bei Rücktritt und Kündigung ist die sogenannte Kausalität relevant: Hat die verschwiegene Vorerkrankung Einfluss auf den eingetretenen Versicherungsfall? Wenn Sie etwa eine Erkältung verschwiegen haben, aber wegen eines Unfalls berufsunfähig werden, besteht keine Kausalität. In diesem Fall muss die Versicherung trotz der Anzeigepflichtverletzung leisten (§ 21 Abs. 2 VVG).

4. Wann liegt arglistige Täuschung vor?

Der Vorwurf der arglistigen Täuschung wiegt schwer – und Versicherer erheben ihn häufig, um auch nach Ablauf der Rücktrittsfrist noch vom Vertrag loskommen zu können. Doch wann liegt tatsächlich Arglist vor?

Arglist setzt voraus, dass Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die Versicherung zum Vertragsabschluss zu bewegen. Es genügt nicht, dass Sie etwas vergessen oder die Bedeutung einer Erkrankung unterschätzt haben. Vielmehr müssen Sie wissentlich und willentlich getäuscht haben.

📋 Beispiele aus der Praxis

Keine Arglist: Sie haben einen Arztbesuch wegen Rückenschmerzen vergessen, weil er Jahre zurückliegt und Sie ihn für unbedeutend hielten. Hier fehlt der Vorsatz zur Täuschung.

Keine Arglist: Sie haben eine Frage missverstanden oder die medizinische Bedeutung einer Diagnose nicht erkannt. Irrtümer begründen keine Arglist.

Mögliche Arglist: Sie haben kurz vor Vertragsabschluss wegen schwerer Depressionen in psychiatrischer Behandlung befunden und dies bewusst verschwiegen, um den Vertrag zu bekommen.

Der Nachweis der Arglist ist für den Versicherer schwierig. Er muss beweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung positive Kenntnis von der Erkrankung hatten und bewusst getäuscht haben. Bloße Vermutungen oder Indizien genügen nicht. In der Praxis scheitern viele Anfechtungen an diesem Nachweis.

5. Wie Sie sich gegen Vorwürfe verteidigen können

Wenn die Versicherung eine Anzeigepflichtverletzung behauptet und Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung erklärt, stehen Ihnen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die richtige Strategie hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Prüfung der Fragestellung

Zunächst ist zu prüfen, ob die Gesundheitsfragen klar und eindeutig formuliert waren. Unklare oder mehrdeutige Fragen gehen zu Lasten des Versicherers. Wenn eine Frage unterschiedlich verstanden werden konnte, liegt keine Anzeigepflichtverletzung vor, wenn Sie die Frage in einem vertretbaren Sinne beantwortet haben.

Fehlende Kenntnis

Sie können nur Umstände angeben, die Ihnen bekannt waren. Wenn Ihr Arzt eine Diagnose gestellt hat, Sie davon aber nichts wussten, liegt keine Anzeigepflichtverletzung vor. Auch wenn Sie eine Erkrankung schlicht vergessen haben, fehlt es am erforderlichen Verschulden.

Beratungsfehler des Vermittlers

Häufig werden die Gesundheitsfragen gemeinsam mit einem Versicherungsvermittler ausgefüllt. Wenn der Vermittler Sie falsch beraten oder Angaben eigenmächtig weggelassen hat, kann dies zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden. Das Verschulden des Vermittlers wird dem Versicherer in bestimmten Fällen zugerechnet.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund: Belehrungspflicht

Der Versicherer muss Sie bei Vertragsabschluss über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung belehren (§ 19 Abs. 5 VVG). Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann der Versicherer nur bei Vorsatz oder Arglist vom Vertrag zurücktreten. Diese Belehrungspflicht wird häufig übersehen – prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen!

Keine Kausalität

Selbst wenn eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt, muss die Versicherung leisten, wenn zwischen der verschwiegenen Erkrankung und dem Versicherungsfall kein Zusammenhang besteht. Haben Sie etwa Bluthochdruck verschwiegen, werden aber wegen eines Bandscheibenvorfalls berufsunfähig, greift die Kausalitätsregelung zu Ihren Gunsten.

6. Wichtige Fristen für Versicherer

Bei der Anzeigepflichtverletzung gelten strenge Fristen, die der Versicherer einhalten muss. Versäumt er diese Fristen, verliert er seine Rechte – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Verletzung vorlag.

🗓️ Fristenübersicht für den Versicherer

1 Mon.

Ausübungsfrist

Der Versicherer muss Rücktritt oder Kündigung innerhalb eines Monats erklären, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung Kenntnis erlangt hat.

5 J.

Ausschlussfrist für Rücktritt/Kündigung

Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss kann der Versicherer nicht mehr zurücktreten oder kündigen – es sei denn, es liegt Vorsatz vor.

10 J.

Absolute Ausschlussfrist

Nach zehn Jahren seit Vertragsschluss erlöschen die Rechte des Versicherers vollständig – außer bei arglistiger Täuschung.

Keine

Anfechtung wegen Arglist

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist zeitlich unbefristet möglich. Deshalb berufen sich Versicherer oft auf Arglist, wenn die anderen Fristen abgelaufen sind.

⚠️ Wichtig: Fristen prüfen lassen!

Prüfen Sie bei jeder Rücktrittserklärung, ob der Versicherer die Monatsfrist eingehalten hat und ob seit Vertragsschluss bereits mehr als fünf oder zehn Jahre vergangen sind. Viele Rücktrittserklärungen sind allein wegen Fristversäumnis unwirksam!

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Rechtsfolgen und Handlungsoptionen bei Anzeigepflichtverletzung - von Spitzbergen Rechtsanwälte
Ihre Handlungsoptionen bei Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung

7. Praktische Handlungsempfehlungen

Wenn Ihre Versicherung eine Anzeigepflichtverletzung behauptet, sollten Sie überlegt und strategisch vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten.

✓ Checkliste: So gehen Sie vor

Ruhe bewahren: Reagieren Sie nicht vorschnell. Ein Rücktrittsschreiben bedeutet nicht, dass die Versicherung im Recht ist.

Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Vertragsunterlagen, Antragsformulare, Beratungsprotokolle und Korrespondenz.

Keine vorschnellen Aussagen: Machen Sie gegenüber der Versicherung keine Aussagen, die gegen Sie verwendet werden könnten.

Fristen notieren: Notieren Sie das Datum des Rücktrittsschreibens und Ihres Vertragsabschlusses.

Krankenakten anfordern: Fordern Sie Ihre vollständigen Krankenakten bei Ihren Ärzten an, um die Vorwürfe prüfen zu können.

Anwalt einschalten: Lassen Sie die Erklärung der Versicherung von einem spezialisierten Anwalt prüfen – die Erfolgsaussichten sind oft besser als gedacht.

Ein spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht kann die Rechtmäßigkeit des Rücktritts oder der Anfechtung prüfen, Verteidigungsstrategien entwickeln und Ihre Ansprüche durchsetzen. Gerade bei Anzeigepflichtverletzungen gibt es viele rechtliche Ansatzpunkte, die Laien oft übersehen.

8. Zusammenfassung

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Anzeigepflicht: Sie müssen nur Fragen beantworten, die der Versicherer in Textform gestellt hat – und nur nach bestem Wissen.

Rechtsfolgen: Rücktritt, Kündigung und Anfechtung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.

Arglist: Der Versicherer muss nachweisen, dass Sie bewusst getäuscht haben – das ist oft schwierig.

Fristen: Nach 5 bzw. 10 Jahren sind Rücktritt und Kündigung ausgeschlossen – außer bei Arglist.

Kausalität: Besteht kein Zusammenhang zur Vorerkrankung, muss die Versicherung trotzdem leisten.

⚠️ Handeln Sie überlegt!

Ein Rücktritt oder eine Anfechtung der Versicherung bedeutet nicht das Ende. Viele Erklärungen sind rechtlich angreifbar. Lassen Sie die Situation von einem Experten prüfen, bevor Sie handeln oder aufgeben. In vielen Fällen können Ansprüche trotz Anzeigepflichtverletzung durchgesetzt werden.

⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist unterschiedlich und erfordert eine genaue Prüfung der Umstände. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.

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